Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich im Dezember 2020

Ausbau privater Ladeinfrastruktur wird erleichtert

Wer den Ausbau einer privaten Ladestation für E-Autos plant, kann dies dank des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) ab dem 1. Dezember leichter umsetzen. Das Gleiche gilt für weitere Um- und Ausbaumaßnahmen. Ergänzend dazu treten Regelungen in Kraft, die eine effizientere Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften ermöglichen.

Geteilte Maklerkosten

Wird eine Immobilie ver- bzw. gekauft, können die Verkäufer die Maklerkosten ab dem 23. Dezember nicht mehr vollständig auf den Käufer abwälzen. Dieser muss dann maximal noch die Hälfte der Kosten tragen.

Verlängerter Teil-Lockdown

Noch bis zum 20. Dezember wird der sogenannte "Teil-Lockdown" in Deutschland aufrechterhalten. Für die Weihnachtsfeiertage und Silvester soll es jedoch Ausnahmeregelungen geben. Mitte Dezember werden Bund und Länder beraten, wie weiter vorgegangen werden muss.

Diese Regelungen gelten vorerst:

  • Kontaktbeschränkungen: maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten

    Vom 23. Dezember bis 1. Januar: Treffen von maximal zehn Personen
  • Handel (Geschäfte bis 800 Quadratmeter): ein Kunde je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche

    Handel (Geschäfte über 800 Quadratmeter): ein Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche
  • Schulen: bleiben geöffnet, bei Inzidenzwerten über 200 ist Wechselunterricht möglich
  • Überbrückungshilfen: Verlängerung bis Mitte 2021

Saison-Kurzarbeitergeld

Am 1. Dezember beginnt die Schlechtwetterzeit für einige Handwerkszweige. Ab dann können Betriebe z. B. aus dem Bauhauptgewerbe, dem Dachdeckerhandwerk sowie dem Landschafts-, Garten- und Sportplatzbau Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. Für Gerüstbauer hat die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November begonnen. Sie endet für alle Gewerke am 1. März.

Preiserhöhung bei der Bahn

Die Bahn erhöht zweimal im Jahr ihre Preise. Am 13. Dezember ist es das nächste Mal so weit. Die dann festgelegten Preise gelten für den bis zum 12. Juni 2021 gültigen Winterfahrplan. Flexpreis-Fahrkarten werden etwa 1,5 Prozent teurer. Der Preis für die BahnCard 100 wird um 1,9 Prozent angehoben. Sparpreise sowie die Kosten für die Bahncard 25/50 sollen unverändert  bleiben.

Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder