Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich im Juli 2019
Verlängerte Frist
Zwei Monate mehr Zeit für die Steuererklärung: Der neue Abgabeschluss für die private Steuererklärung für das Jahr 2018 ist der 31. Juli 2019. Bislang musste die Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt eingegangen sein. Für Steuerberater hat sich die Frist für Steuererklärungen ebenfalls. Sie müssen diese zukünftig erst bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres einreichen. Für die Steuererklärung 2018 gilt somit der 29. Februar 2020 als Stichtag.
Mehr Kindergeld
Mit dem “Starke-Familien-Gesetz“ will die Bundesregierung Familien mit kleinen Einkommen stärker unterstützen. Das Gesetz sieht zum 1. Juli eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro pro Monat vor. Eltern erhalten dann 204 Euro für ihr erstes und zweites Kind. Für das dritte Kind bekommen sie 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro.
Preiserhöhung bei der Post
Zum 1. Juli erhöht die Post das Briefporto bei fast allen Produkten um zehn Cent. Ein Standardbrief kostet dann 0,80 Euro (bislang 0,70 Euro). Auch Kompakt- (bislang 0,85 Euro, neu 0,95 Euro) und Großbrief (bislang 1,45 Euro, neu 1,55 Euro) werden teurer. Eine Postkarte kostet statt 0,45 Euro nun 0,60 Euro. Mit der Portoerhöhung ändern sich bei der Post auch die Bestimmungen für Bücher- und Warensendungen. Aus den vormals sechs Kategorien werden zwei: Bücher- und Warensendungen bis 500 Gramm (1,90 Euro) und bis 1.000 Gramm (2,20 Euro). Die Preise sollen Angaben der Post bis Ende 2021 bestehen bleiben.
Rentenerhöhung
Ab dem 1. Juli steigt die Rente in Deutschland, im Westen um 3,18 Prozent um im Osten um 3,91 Prozent. Damit greift für die neuen Bundesländer zum zweiten Mal die 2017 gesetzlich beschlossene Ost-West-Rentenangleichung. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird laut Bundesregierung so angepasst, dass er mindestens die gesetzlich festgelegte Angleichungsstufe von 96,5 Prozent des Westwerts erreicht. Für eine Standardrente bedeutet die Rentenerhöhung: Sie beträgt im Westen 1.487,18 Euro (45,83 Euro mehr als im Vorjahr) und im Osten 1.435,05 Euro (54 Euro mehr als im Vorjahr).
Midijobs: Obergrenze steigt
Wer monatlich mehr als 450 Euro und maximal 850 Euro verdient, gilt als sogenannter Midijobber. Ab dem 1. Juli wird der Maximalbetrag für Midijobs erhöht. Die Obergrenze liegt dann bei 1.300 Euro. Darüber hinaus werde mit der Regelung sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Übergangsbereich nicht zu niedrigeren Rentenleistungen führen, teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit.