Der deutliche Nachfrageeinbruch im Wohnungsbau und die daraus resultierende Unterauslastung der Kapazitäten führen in Zukunft zu einem Rückgang an Arbeitsplätzen im Baugewerbe. Davon geht der ZDB für das Jahr 2024 aus.
Ab 1. Juli gelten für die Beantragung von Kurzarbeitergeld die Regeln, die vor Corona in Kraft waren. Weitere Änderungen betreffen Rente, Pflege und Bürgergeld. Ein Überblick über die wichtigsten Anpassungen.
Der 30. Juni war Stichtag für das Kurzarbeitergeld. Trotz ausbleibender Erholung laufen die Erleichterungen für die Unterstützung ab. Ursprünglich sollte auch die Frist für die Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfen enden. Die verschiebt sich jetzt aber.
Erstmals seit Januar steigt wieder die Zahl der Kurzarbeiter. Von August auf November nahm sie von 76.000 auf 187.000 zu. Der Zuwachs geschah vor allem in der Industrie.
In diesem Monat stehen weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen an. Zudem wird die Kurzarbeit verlängert und der Heckenschutz startet. In einigen Branchen gilt ab März eine Impfpflicht.
Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld, mit denen Mitarbeitern ihr ausgefallenes Entgelt auf bis zu 80 Prozent aufgestockt werden kann, bleiben bis Ende Juni 2022 steuerfrei. Auch die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 wird verlängert, wenn ein Steuerberater involviert ist.
Die Corona-Pandemie wirkt sich immer noch kräftig auf den Arbeitsmarkt aus. Über 100.000 Menschen mehr mussten im Januar in Kurzarbeit. Doch trotz steigender Zahlen gibt es einen Lichtblick.
Die Hilfsmaßnahmen des Bundes und das Kurzarbeitergeld haben 2020 Schlimmeres verhindert. Für 2021 könnte das ganz anders aussehen.
Die Zahl der Kurzarbeitenden in Deutschland ist erstmals seit Februar gestiegen. Im November nahm sie zu auf 608.000 Personen, von 598.000 im Vormonat.
Fallen wegen Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, kann dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs berücksichtigt werden und der Urlaubsanspruch sinkt. Ein aktuelles Urteil.
Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigem lag im zweiten Quartal 2021 bei 316,2 Stunden und stieg damit um 6,8 Prozent gegenüber dem entsprechenden Quartal im Vorjahr.
Die Zahl der Kurzarbeitenden ist im Juli deutlich gesunken, von 1,39 auf 1,06 Millionen Menschen. Das ist die niedrigste Zahl seit Beginn der Coronakrise im Februar 2020.
Die Auftragslage ist in vielen Branchen trotz Pandemie gut. Aufgrund fehlender Materialien können die Aufträge aber nicht durchgeführt werden. Kurzarbeit könnte die Folge sein.
Wer Kurzarbeitergeld erhält, muss eine Steuererklärung machen und mit Nachzahlungen rechnen. Mit diesen Tipps lassen sich mögliche Nachforderungen abmildern.
Die Tarifvereinbarungen sichern zudem die Beschäftigung und auch ein höheres Kurzarbeitergeld unter Corona-Bedingungen.
Höhere Preise bei der Bahn, verlängerte Kontaktbeschränkungen, aber auch Erleichterungen bei den Maklerkosten beim Immobilienkauf: Das alles bringt der Dezember.
Bislang war die Baubranche weitgehend immun gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Allerdings schwächelt der Auftragseingang. Auf viele Betriebe kommen daher schwere Monate zu.
Im September sind weniger Menschen von Kurzarbeit betroffen gewesen als noch im August. Im Bauhauptgewerbe ist die Zahl besonders gering.
Wegen der anhaltenden Coronakrise wird das Kurzarbeitergeld bis Ende Dezember 2021 verlängert. Ursprünglich war es nur bis Ende 2020 vorgesehen.
Die Corona-Pandemie hat für viele Arbeitnehmer massive finanzielle Folgen. Experten der Arag-Versicherung geben Tipps, wie Sie finanziell besser durch die Pandemie kommen.
Eine Umfrage zur Absicherung in Corona-Zeiten zeigt: Befragte finden bei niedrigen Einkommen ein anderes Kurzarbeitergeld angemessen als bei höheren Gehältern.
Der zeitliche Arbeitsausfall aufgrund von Kurzarbeit ist teilweise immens. Ein verarbeitendes Gewerbe ist besonders stark betroffen.
Eine neue Umfrage zeigt die wirtschaftlichen Folgen für Arbeitnehmer: Die soziale Ungleichheit verschärft sich. Eine Sorge jedoch nimmt ab.
Kurzarbeit trifft zahllose Arbeitnehmer aktuell direkt: Jeden Monat steht weniger Geld zur Verfügung als üblich. Doch die finanziellen Einbußen könnten sich auch langfristig auswirken.
Die Zahlen waren noch nie so hoch. Nicht einmal während der Finanzkrise 2009. Die Baubranche kommt bislang jedoch recht glimpflich davon.
Um die geleistete Arbeit während der Corona-Pandemie anzuerkennen, sind Beihilfen und Unterstützungen ab sofort steuerfrei. Es gelten allerdings bestimmte Bedingungen.
Der Staat unterstützt während der Coronakrise mit Kurzarbeitergeld. Dessen Höhe wurde nun nach oben angepasst. Wer wie viel bekommt und was Sie sonst noch wissen müssen.
Die Gesamtzahl der Anzeigen zur Kurzarbeit ist nach wie vor sehr hoch, steigt aber nicht weiter. Dennoch: Fast jeder dritte Betrieb hat Kurzarbeit eingeführt.
Immer mehr Betriebe melden in der aktuellen Coronakrise Kurzarbeitergeld an. Was aber bedeutet das? Wie sehen die Voraussetzungen dafür aus und was sollten Sie auf keinen Fall tun, wenn Sie die Karte ziehen (müssen)?
Kurzarbeitergeld ist prinzipiell steuerfrei. Doch Vorsicht: Über einen Umweg berücksichtigt der Fiskus das Kurzarbeitergeld doch.