Richtlinien, Normen, Gehälter: Das ändert sich im November
Neue DIN EN ISO 15614-1
Noch im November soll die neue DIN EN ISO 15614-1 "Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Schweißverfahrensprüfung“ kommen. Damit sollen weltweit einheitliche Standards zur Qualifizierung von Schweißverfahren geschaffen werden.
Mehr als zehn Jahre haben der DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V. und das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) gemeinsam die ISO 15614-1 überarbeitet. Unter anderem sollen durch die Neuerungen die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft erhöht, neue Märkte erschlossen und Handelshemmnisse angebaut werden.
Höhere Mindestlöhne
Ab dem 1. November gelten mit der Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche neue Mindestlöhne in der Pflege. Mit der Verordnung gelten für alle Pflegebetriebe und ihre Beschäftigten die bereits im April von der Pflegekommission ausgehandelten Lohnuntergrenzen: das sind 10,20 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern, 9,50 Euro in den neuen Bundesländern. Sie gelten auch für ausländische Pflegeunternehmen, die ihre Arbeitskräfte nach Deutschland entsenden. Die Pflegemindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro.
Die Pflegelöhne sehen in den kommenden Jahren wie folgt aus und gelten ambulant wie stationär:
- 1.11.17 bis 31.12.17: Mindestlohn West: 10,20 Euro | Mindestlohn Ost: 9,40 Euro | Mindestlohn Berlin: 10,20 Euro
- 01.01.18 bis 31.12.18: Mindestlohn West: 10,55 Euro | Mindestlohn Ost: 10,05 Euro | Mindestlohn Berlin: 10,55 Euro
- 01.01.19 bis 31.12.19: Mindestlohn West: 11,05 Euro | Mindestlohn Ost: 10,55 Euro | Mindestlohn Berlin: 11,05 Euro
- 01.01.20 bis 30.04.20: Mindestlohn West: 11,35 Euro | Mindestlohn Ost: 10,85 Euro | Mindestlohn Berlin: 11,35 Euro
Auch die Mindestlöhne für Land-, Forst- und Gartenbauarbeiter steigen ab dem 1. November 2017. Der Mindestlohn in West, Ost und Berlin liegt dann einheitlich bei 9,10 Euro.
Neue Richtlinie für Handgepäck bei Ryanair
Vielflieger und Geschäftsreisende aufgepasst: Ab dem 1. November gilt bei der Fluggesellschaft Ryanair eine neue Richtlinie. Kleine Rollkoffer (Trolleys) und Rucksäcke dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Handgepäck mitgenommen, sondern müssen als Gepäck kostenlos aufgegeben werden.
Bislang konnten Fluggäste zwei Handgepäckstücke mitnehmen – dies sei laut Ryanair aus Platzgründen nun nicht mehr möglich. Nur Passagiere, die entweder Priority Boarding, Plus, Flexi Plus oder Family Plus gebucht hätten, könnten weiterhin zwei Gepäckstücke mit an Bord nehmen, heißt es weiter. Dadurch sollen Flugverspätungen vermieden werden.
Verschärfte Grenzwerte für Konservierungsstoffe in Spielzeug
Die EU-Kommission hat in der EU-Spielzeugrichtlinie beschlossen, dass für bestimmte Konservierungsstoffe und Lösemittel ab dem 24. November die Grenzwerte in Spielzeug erhöht werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten folgende Werte: 0,75 mg/kg für CMI, 0,25 mg/kg für MI und 1 mg/kg für das 3:1-Gemisch aus CMI und MI.
Die Konservierungsmittel Chlormethylisothiazolinon (CMI) und Methylisothiazolinon (MI) sind beispielsweise in Hobby-, Finger- und Fensterfarben sowie in Klebstoffen und Seifenblasen enthalten.