Neu im April 2025: Dynamische Netzentgelte für Strom

Strom: Dynamische Netzentgelte
Im April starten die dynamischen Netzentgelte, die insbesondere für Besitzer von Wärmepumpen, Wallboxen und Photovoltaik-Heimspeichern interessant sind. Werden die Geräte genutzt, während besonders viel Strom zur Verfügung steht, dann lassen sich Stromkosten sparen.
Bau: Mehr Geld
Zum 1. April erhöht sich der Lohn für Tarifbeschäftigte im Bauhauptgewerbe, etwa im Hoch- und Tiefbau. Der Anstieg beträgt im Westen 4,2 Prozent und im Osten 5 Prozent. Bundesweit 5 Prozent mehr Lohn gibt es für alle in der untersten Lohngruppe.
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen: Längere Förderung
Selbst, wenn neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach Ende 2026 in Betrieb gehen, können diese gefördert werden. Die Geltungsdauer für die Förderung wird bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.
Berufskrankheiten: Liste erweitert
Die Liste der Berufskrankheiten wird zum April um drei weitere Krankheiten erweitert. Künftig gelten auch die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung, Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern sowie die chronische obstruktive Bronchitis, einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub als Berufskrankheit.
Elterngeld: Strengere Einkommensgrenze
Wer nach dem 1. April 2025 ein Kind bekommt, erhält unter Umständen kein Kindergeld mehr. Der Grund: Künftig liegt die Einkommensgrenze bereits bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Bislang lag die Grenze bei 300.000 Euro. Paare oder Alleinerziehende, die mehr verdienen, haben keinen Anspruch auf staatliche Lohnersatzleistung.
Reisen nach Großbritannien und Nordirland
Ab dem 2. April 2025 müssen Reisende eine elektronische Einreisegenehmigung vorweisen, wenn Sie nach Großbritannien oder Nordirland einreisen möchten. Diese ist auch für Dienstreisen notwendig und muss vorab beantragt werden. Die Einreisegenehmigung ist für zwei Jahre und für beliebig viele Einreisen gültig. Da sie mit dem Reisepass verknüpft ist, verfällt sie allerdings unter Umständen früher, wenn der Pass abläuft oder verloren wurde.
Digitaler Fahrzeugschein
Ab April lässt sich der Fahrzeugschein digital auf dem Smartphone speichern und bei Kontrollen auch vorzeigen. Dabei handelt es sich jedoch noch um einen Testlauf. Die passende App kommt vom Kraftfahrt-Bundesamt sowie der Bundesdruckerei.
Führerscheinprüfung: Neue Frage
Wer nach dem 1. April seine theoretische Führerscheinprüfung macht, bekommt einen überarbeiteten Fragenkatalog vorgelegt. In diesem wurden veraltete Fragen entfernt und neue Fragen unter anderem zum Verhalten beim Rechtsabbiegen, Vorfahrtsregelungen oder Verkehrszeichen eingebaut.