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Änderungen im März 2025: Sommerzeit und Solarspitzen-Gesetz

Sommerzeit: Eine Stunde weniger Schlaf

Der Wechsel von Winter- auf Sommerzeit steht in der Nacht vom 29. auf den 30. März an. Um 2 Uhr nachts werden die Uhren um eine Stunde auf 3 Uhr vorgestellt. Dadurch verkürzt sich die Nacht um eine Stunde.

Solarspitzen-Gesetz

Ab März tritt das Solarspitzen-Gesetz in Kraft, das die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Stromnetz neu regelt. Das neue Gesetz soll eine Überlastung des Netzes verhindern, indem Spitzenlasten reduziert und Anreize für Eigenverbrauch geschaffen werden.

Bäume und Hecken: Kein Radikalschnitt

Ab März bis Ende September dürfen Hecken, Gebüsche, Laub- oder Nadelgehölze nicht mehr stark zurückgeschnitten werden. Dies dient dem Schutz von brütenden Vögeln und ihren Nestern. Form- und Pflegeschnitte dürfen aber das ganze Jahr über vorgenommen werden.

Rentner bekommen weniger Geld

Zum Start von 2025 haben viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge im Schnitt auf 2,91 Prozent erhöht. Mit einer Verzögerung von zwei Monaten wirkt sich das nun auf die Rentenzahlungen aus. Zwar übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags, ganz um die Erhöhung kommen Senioren so aber nicht herum.

Mehr Mindestlohn für Zeitarbeiter

Ab 1. März steugt der Mindestlohn in der Zeitarbeit um 53 Cent auf 14,53 Euro.

Mofas und E-Scooter: Neue Kennzeichen

Mofas, Mopeds und E-Scooter müssen ab 1. März mit neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet werden. Die blauen Schilder werden durch grüne Kennzeichen ersetzt. Wer den Wechsel nicht vollzieht, verliert den Versicherungsschutz.

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