Krieg in der Ukraine: Auswirkungen auf den Holzimport
Der GD Holz verurteilt die Kriegshandlungen Russlands in der Ukraine scharf und fordert die unmittelbare Einstellung aller Kampfhandlungen – die beteiligten Staaten müssen sich am Verhandlungstisch über eine friedliche Lösung einigen, um ein weiteres Blutvergießen zu verhindern. Für die Importeure und Händler im GD Holz hat daher die Beendigung des Krieges absolute Priorität, die Unternehmen halten sich strikt an alle Maßnahmen, die von der EU oder Deutschland getroffen werden, um den Druck für Friedensverhandlungen zu erhöhen.
1. Russland, Weißrussland und die Ukraine sind wichtige Holzlieferanten für den Binnenmarkt und Europa. Importiert werden nennenswerte Mengen an Nadelschnittholz (11,4 Million m³ 2021), Birkensperrholz und Laubholz (Eiche). Birkensperrholz ist ein sehr wichtiges Importsortiment, da der Bedarf nicht annähernd durch Produktion im Binnenmarkt gedeckt werden kann. Der Gesamtexport dieses Sortimentes beträgt aus Russland ca. 2,8 Million m³, von denen 190.000 m³ nach Deutschland gehen. Aus Weißrussland werden ca. 340.000 m³ (2021) exportiert, 2/3 davon gehen in die EU. Die Nachfrage nach Eichenfußböden übersteigt das Angebot, lange Lieferfristen sind bereits jetzt üblich. Die schwierige Versorgungslage sorgt zudem für einen Preisauftrieb. Der Import sämtlich genannter Produkte ist auch wichtig für die Baukonjunktur im Binnenmarkt.
2. Große Schwierigkeiten treten in der Zuverlässigkeit der Lieferkette auf, Transport und Logistik sind derzeit schwer plan- und kalkulierbar.
3. Für Weißrussland hat die EU-Kommission einen Importstopp verhängt, der Import aus Russland ist unter erschwerten Bedingungen noch möglich. GD Holz lehnt grundsätzlich Boykottaufrufe einzelner Marktteilnehmer ab, wenn dieser nicht von einer offiziellen Stelle wie der EU-Kommission verhängt wird. Kaum ein Unternehmen der russischen Holzindustrie ist am Krieg beteiligt oder finanziert diesen. Die Unternehmen, deren Eigentümer sich auf der Sanktionsliste befinden (Oligarchen), sind identifiziert und vom Handel bereits ausgeschlossen worden.
4. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darüber im Klaren sein, dass Produkte wie Birkensperrholz nicht ohne weiteres zu ersetzen sind und damit auf einem wichtigen Teil der Beschaffungsmärkte fehlen werden. Produkte wie Sibirische Lärche beim Holzgroßhandel oder Holzeinzelhandel sind nach der Sorgfaltspflicht und der europäischen Gesetzgebung legal importiert und können ohne weiteres gekauft werden. Erst nach einer möglichen Entscheidung der EU-Kommission zu einem Importstopp wäre dies nicht mehr möglich.
5. Russische LKW-Fahrer, die im Binnenmarkt tätig sind, dürfen nicht diskriminiert werden. Sie sind nicht verantwortlich für den russischen Angriffskrieg und leisten ihren Beitrag zum Funktionieren der Lieferketten nicht nur im Holzhandel.
6. Um den Bedarf an Holz im Binnenmarkt zu sichern, muss geprüft werden, ob durch Nutzung von Holzreserven und einem zusätzlichen Einschlag weitere Ressourcen genutzt werden können. Dies kann kaum kurzfristig geschehen und wird nur mittelfristig zu Entlastungen führen können.
7. Ein mögliches Verbot von Rundholzexporten aus dem Binnenmarkt hält der GD Holz nicht für zielführend. Handelshemmnisse können wiederum zu Reaktionen führen, die dem Binnenmarkt mehr schaden, als ein Exportverbot nutzen wird. Der GD Holz unterstützt im Grundsatz immer den
weltweit freien Handel von legal und nachhaltig bewirtschaftetem Holz.
8. Nachhaltigkeitszertifikate spielen eine wichtige Rolle zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft und in der Lieferkette. Sie sind ein Bestandteil der Risikominimierung in der Sorgfaltspflicht beim Holzimport. Das Einstellen der Zertifikate kann die Risikominimierung erschweren, macht diese aber nicht unmöglich, wenn der Importeur andere Möglichkeiten nutzen kann – dieser Weg nach der EUTR sollte grundsätzlich geöffnet bleiben.
9. Wettbewerbsverzerrung vermeiden: Wichtig für den Holzimport ist eine klare und möglichst europaweit einheitliche Regelung – dies muss klar und deutlich beispielsweise von der EU-Kommission geregelt werden. Nationale Interpretationen zu Sorgfaltspflicht oder „Guidance Documents“ der EUTR sind aus Sicht des GD Holz nicht sinnvoll und können zu unterschiedlichen Regeln im Binnenmarkt führen und damit zu einer Wettbewerbsverzerrung.