Ergebnisse der Ausschreibungen erneuerbare Energien
Die Bundesnetzagentur hat nach beihilferechtlicher Genehmigung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes durch die Europäische Kommission die erfolgreichen Gebote der technologiespezifischen Ausschreibungen bekannt gegeben. Dabei handelt es sich um die Ausschreibungen für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Februar 2021 und Solarenergie des ersten Segments sowie Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. März 2021. Außerdem machte die Behörde die Zuschläge für die Innovationsausschreibung vom 1. April 2021 öffentlich.
Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.500 MW wurden 91 Gebote mit einem Volumen von 718 MW eingereicht. Die Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Februar 2021 war damit deutlich unterzeichnet. 89 Gebote mit einem Umfang von 691 MW konnten bezuschlagt werden. Lediglich zwei Gebote musste die Bundesnetzagentur ausschließen.
Regional betrachtet entfiel das größte Zuschlagsvolumen auf Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (20 Zuschläge, 173 MW), Nordrhein-Westfalen (20 Zuschläge, 116 MW) und Brandenburg (18 Zuschläge, 165 MW).
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,15 ct/kWh bis 6,00 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,00 ct/kWh. Damit ist er identisch mit dem Höchstpreis von 6,00 ct/kWh in dieser Runde.
Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments
In der Solarausschreibung zum 1. März 2021 wurden 288 Gebote mit einem Umfang von 1.504 MW abgegeben. Die ausgeschriebene Menge von 617 MW war damit sehr deutlich überzeichnet.
Insgesamt werden 103 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 620 MW einen Zuschlag erhalten. 42 der bezuschlagten Gebote entfallen auf Acker- und Grünlandflächen, wobei 36 bezuschlagte Gebote an solche Flächen in Bayern gehen.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,69 ct/kWh und 5,18 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist gesunken und liegt in dieser Runde bei 5,03 ct/kWh.
Lediglich sechs Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden. Hier hat sich die seit dem 1. Januar 2021 vereinfachte Nachweisführung in den Solarausschreibungen ausgewirkt.
Ausschreibung für Biomasse
Zum Gebotstermin 1. März 2021 wurde ein Volumen von 168 MW ausgeschrieben. Es wurden 60 Gebote mit einem Volumen von 44 MW eingereicht. Diese Runde war trotz gesetzlich angehobener Höchstwerte erneut deutlich unterzeichnet.
In dieser Runde hat zum ersten Mal die gesetzlich neu eingefügte Mengensteuerung für Biomasseanlagen gegriffen. Dafür wurden im Verfahren zunächst die Gebote von Neu- und Bestandsanlagen separiert (7 Gebote für Neuanlagen mit 14 MW und 53 Gebote für Bestandsanlagen mit 29 MW) und auf ihre Zulässigkeit geprüft. Da weniger Gebotsmenge einging als Menge ausgeschrieben wurde, musste die Bundesnetzagentur das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der eingegangenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen kürzen.
Insgesamt waren 38 Gebote mit einem Volumen von 34 MW erfolgreich, darunter befanden sich fünf Neuanlagen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 12,00 ct/kWh und 18,29 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 17,02 ct/kWh und ist gegenüber den Vorrunden deutlich gestiegen. Acht Gebote mussten wegen Formfehlern ausgeschlossen werden.
Innovationsausschreibung
Die Bundesnetzagentur hat zum zweiten Mal eine Innovationsausschreibung durchgeführt. Im Vergleich zur ersten Ausschreibung im letzten Jahr, in der auch Gebote für Einzelanlagen zulässig waren, waren in dieser Runde nur noch Gebote für Anlagenkombinationen möglich.
Ausgeschrieben war ein Volumen von 250 MW. Eingegangen sind 43 Gebote mit einem Volumen von 509 MW. Die Runde war erneut deutlich überzeichnet. Es wurden ausschließlich Gebote für Anlagenkombinationen von Solaranlagen mit EE-Speichern abgegeben.
Insgesamt wurden 18 Gebote mit 258 MW Gebotsmenge bezuschlagt.
Bei den Anlagenkombinationen liegen die fixen Marktprämien zwischen 3,33 und 4,88 ct/kWh; der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 4,29 ct/kWh und damit unter dem der Vorrunde. Dort lag der Wert bei 4,50 ct/kWh. Anders als bei der Regelausschreibung wird diese Förderung auf die Markterlöse aufgeschlagen, sodass die Werte nicht mit den Werten der Regelausschreibungen vergleichbar sind. Abhängig vom Markterlös können sie deutlich über diesen Werten liegen.
Lediglich ein Gebot musste die Bundesnetzagentur wegen Formfehlern ausschließen.
Weitere Verfahrensschritte
Informationen zu weiteren Verfahrensschritten finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter
- www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen21-1
- www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen21-1
- www.bundesnetzagentur.de/bioausschreibungen21-1 und
- www.bundesnetzagentur.de/innaus21-1
Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden in Kürze erfolgen.
Die nächsten Ausschreibungsrunden der bezuschlagten Technologien finden statt: für Windenergie an Land am 1. Mai 2021, für Solaranlagen des ersten Segments am 1. Juni 2021, für Biomasseanlagen am 1. November 2021. Die nächste Innovationsausschreibung folgt am 1. August 2021.
Branchenmeinungen zu den Ergebnissen
EEG 2021 trifft die Branche mit voller Wucht
Sandra Rostek, Leiterin Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert im Namen der Bioenergieverbände so: „Die Unterzeichnung der Ausschreibungsrunde ist keinesfalls überraschend. Trotz einer Reihe positiver Entwicklungen des jüngst novellierten Erneuerbaren-Energien Gesetzes (EEG), wie beispielsweise die angehobenen Gebotshöchstwerte, zeigen sich nun die deutlichen Auswirkungen der zwei einschneidenden Verschlechterungen, die kurz vor Ende des parlamentarischen Verfahrens noch vorgenommen wurden.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die sachlich nicht gerechtfertigte Neuregelung des Flexibilitätszuschlags, die dazu führt, dass Tausende von Bestandsanlagen im zweiten Vergütungszeitraum den notwendigen Investitionszuschuss nicht mehr erhalten können. Wie bereits seit Wochen immer wieder bekräftigt, führt die Neuregelung zu einem dramatischen Verfall der Wirtschaftlichkeit flexibler Biogasanlagen. Auch die neu eingeführte endogene Mengensteuerung tat ihr Übriges. Die deutlich erkennbare Zurückhaltung innerhalb der Branche ist angesichts der entstandenen mangelhaften Investitionssicherheit nicht verwunderlich. Dass hierdurch sogar noch 20 % der Gebote zurückgewiesen wurden, ist angesichts der großen Gefahr durch den Klimawandel nahezu grotesk.
Die Unterzeichnung der Ausschreibungsrunde beweist, dass das EEG 2021 noch einmal dringend nachgebessert werden muss. Wir setzten dabei auf das aktuelle parlamentarische Verfahren zur EEG-Reparatur, welches das Ruder noch in letzter Sekunde herumreißen und größere Einschnitte in die Branche verhindern könnte.“
„Die Politik muss dringend das Ruder herumreißen“
Auch Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. kritisiert die Ergebnisse: „Die enttäuschenden Ausschreibungsergebnisse für Windenergie an Land machen erneut deutlich: So kann es nicht weitergehen. Die Politik muss dringend das Ruder herumreißen. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Anhebung des EU-Klimaziels für 2030 und das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz.
Die Unternehmen stehen bereit, um zu investieren. Es ist an der Politik, schnellstmöglich die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Wir brauchen dringend mehr Flächen für Windräder, schnellere Genehmigungsverfahren, beispielsweise durch standardisierte und handhabbare Vorgaben beim Artenschutz, und eine Vereinfachung des Repowerings an bestehenden Standorten. Zwar ist es gut, dass die Bundesregierung in dieser Woche beschlossen hat, die Ausschreibungsvolumina für das Jahr 2022 zu erhöhen. Diese Erhöhung bringt jedoch nichts, solange nicht einmal die heutigen Volumina ausgeschöpft werden.
Es sollte zudem auf das Instrument der endogenen Mengensteuerung verzichtet werden, das die Ausschreibungsvolumina für die nächste Ausschreibungsrunde nach einer unterdeckten Ausschreibung absenkt. Die ohnehin zu niedrige Anzahl von Geboten könnte dadurch künftig weiter sinken.
Für Biomasse wurde die endogene Mengensteuerung bei der aktuellen Ausschreibung erstmals genutzt – mit negativen Folgen: Da weniger Biomasse-Leistung geboten als ausgeschrieben war, musste die Bundesnetzagentur das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der eingegangenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen kürzen.
Erfreulich sind die Ergebnisse für die Photovoltaik. Sie machen erneut deutlich, wie kostengünstig mittlerweile große PV-Freiflächen-Anlagen realisiert werden können.“