Lkw-Maut für Transporter: Ausnahme für Handwerksbetriebe
Ab 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für Transporter über 3,5 Tonnen. Ausgenommen bleiben die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben zwischen 3,5 und 7,5 t.
„Angesichts der schwierigen konjunkturellen Lage ist das ein wichtiges Signal an die Baubranche“, kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. „Die Bauunternehmen stehen aufgrund der Material- und Energiekostensteigerungen ohnehin unter massivem Druck. Ohne die Handwerkerausnahme würde sich das Bauen in Deutschland noch weiter verteuern.“
„Mit Blick auf die dringend notwendigen Leistungen des Baugewerbes für die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur, den Wohnungsbau und für die energetische Sanierung ist das ein wesentlicher Schritt, um die Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben nicht unnötig zu behindern und weiter zu verteuern. Die Bestätigung der Handwerkerausnahme durch den Bundestag begrüßen wir ausdrücklich“, so Pakleppa abschließend.