Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität in der WEG
Gesetzlich hat jeder Bewohner das Anrecht auf eine Lademöglichkeit in der Tiefgarage oder auf zur Liegenschaft gehörenden Außenparkflächen. Dabei wird die Installation einer Lademöglichkeit nicht ohne bauliche Veränderung möglich sein. Deshalb ist die Entscheidung der WEG gefragt. Im Hinblick auf den zunehmenden Leistungsbedarf für die Elektrofahrzeuge ist es sinnvoll, eine zukunftsfähige, erweiterbare Variante zu wählen. Dazu hat das Institut für Gebäudetechnologie ein umfangreiches Whitepaper erstellt, das alle wesentlichen Fragestellungen aufführt und Umsetzungshinweise enthält.
Dieses steht zum kostenlosen Download bereit: https://www.igt-institut.de/e-mobilitaet/