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Schwarzarbeit: Vor-Ort-Kontrollen immer wieder auf der Tagesordnung

Gegen Unternehmen in der Region Stuttgart wurden 47 Bußgeldbescheide erlassen, die Bußgeldsumme stieg auf 1,12 Millionen Euro. In einem Fall wurde einem Installateur und Heizungsbauer ein Bußgeld von über 50.000 Euro auferlegt. 2020 wurden in der Region 49 Bußgeldverfahren angestrengt, die zu einer Bußgeldhöhe von über 463.000 Euro führten. Erst vor wenigen Tagen gingen die Verfolgungsbehörden in Stuttgart im Kfz- sowie im Friseurhandwerk neuen Verdachtsmomenten nach. 

Vier Elektrounternehmen mussten 2021 der Statistik zufolge über 78.000 Euro an Bußgeldern überweisen. Die Bußgeldsumme im Baubereich lag bei 35.000 Euro. In acht Fällen im Maler- und Lackiererhandwerk wurden die Firmen mit insgesamt 29.000 Bußgeld belegt. Bescheidener schließt die Holzbranche mit 2.750 Euro Bußgeldsumme ab. Auch bei den Friseuren wurden in zwei Fällen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 2.000 Euro festgesetzt. „Die Vor-Ort-Kontrollen und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit sensibilisierten die Unternehmer“, bilanziert Volker Süssmuth, Rechtsberater bei der Handwerkskammer Region Stuttgart.

Verfolgung illegaler Machenschaften effektiver geworden

Die Handwerkskammer ist aktiv in den Verfahrensprozess involviert und bei den regelmäßigen Kontrollen im Außendienst gefragt. „Wir nehmen Hinweise zur unerlaubten Handwerksausübung entgegen und prüfen ob eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt, leiten Hinweise auf unerlaubte Handwerksausübung oder wettbewerbsrechtliche Verstöße weiter“, weiß Rechtsexperte Süssmuth. Auch Rechnungen würden im Rahmen von sogenannten gutachterlichen Stellungnahmen ausgewertet. Auch Vor-Ort-Kontrollen werden auf Anfrage der zuständigen Ermittlungsbehörden begleitet. Süssmuth: „Wir sind als handwerksrechtliche Sachverständige immer dabei.“ Durch die Zusammenarbeit der zuständigen Partner wie der unteren Verwaltungsbehörden, beispielsweise der Gewerbebehörde Stuttgart, Zoll, Polizei, Kreishandwerkerschaften, Innungen und Fachverbände sei die Verfolgung der illegalen Machenschaften effektiver geworden.

„Verboten sind Dienst- oder Werkleistungen, die gegen das Steuerrecht oder Sozialversicherungsrecht verstoßen, die Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber Behörden sowie die unerlaubte Handwerksausübung“, erläutert Süssmuth die Zusammenhänge des komplexen Themas. „Bei der Auswertung von beschlagnahmten Geschäftsunterlagen wirkt die Kammer ebenfalls mit“, hebt er hervor. Dadurch könne der illegal erbrachte Handwerksumsatz berechnet werden, woraus sich die Höhe des Bußgeldes ergebe.  Schwarzarbeit liegt vor, wenn ein Gewerbe oder ein zulassungspflichtiges Handwerk ausgeübt wird, ohne dass eine Anmeldung beim Gewerbeamt beziehungsweise eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt. Wird ein Fall von Schwarzarbeit ermittelt, informiert die Kammer die zuständige untere Verwaltungsbehörde. Die konkrete Verfolgung und die Ahndung, beispielsweise durch das Untersagen weiterer Arbeiten oder einem Bußgeldverfahren, sind dann Aufgaben der Verwaltungsbehörden.

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