Arbeitsschutz für Installateure: Sonnencreme reicht nicht
Die Zahl ist alarmierend: Jedes Jahr erkranken 234.000 Menschen in Deutschland an Hautkrebs. Besonders gefährdet sind Personen, die permanent im Freien arbeiten. Auch wenn der Teil der gefährlichen UV-Strahlung nur etwa 6% der gesamten Sonneneinstrahlung ausmacht, ist der Schutz davor unerlässlich. „Deshalb niemals mit freiem Oberkörper und ohne Sonnenschutz auf das Dach steigen, wenn die Sonne scheint“, warnt Jörg Feldmann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Schutz vor schädlicher Sonneneinstrahlung ist keine freiwillige Maßnahme des Mitarbeiters, sondern eine Pflicht des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. „Der Installateur kann sich über das UV-Messnetz informieren, ob die Sonneneinstrahlung einen kritischen Wert erreicht, bevor er seine Mitarbeiter aufs Dach schickt“, sagt Feldmann. „Sollte dem so sein, ist die erste Maßnahme, die Arbeiten möglichst zu verschieben.“
Kleidung muss vor Sonne schützen
Zwischen 11 und 15 Uhr sollte ohnehin niemand auf dem Dach arbeiten, wenn die Sonne scheint. Wenn der Termin drängt, sollten zumindest Arbeiten, die nicht zwangsläufig auf dem Dach ausgeführt werden müssen, am Boden und im Schatten erledigt werden.
Das gilt aber nur für die wenigsten Arbeiten. Wenn es aufs Dach geht, ist effektiver Sonnenschutz angesagt. Das absolute Minimum ist es, die Haut mit Sonnencreme zu schützen. Doch der Lichtschutzfaktor wird in der Regel überschätzt. Denn Lichtschutzfaktor 30 bedeutet beispielsweise, dass der Installateur die Haut der Sonne die 30-fache Zeit aussetzen kann, wie er es ohne Sonnencreme könnte.
Diese Zeit ist während intensiver Sonneneinstrahlung schon nach wenigen Minuten erreicht. Außerdem muss sich der Mitarbeiter schon sehr intensiv eincremen, damit überhaupt ein Schutzeffekt eintritt. Zudem muss die Creme auf jeden Fall wasserfest sein. Sonst spült der Schweiß sie einfach von der Haut.
Das bedeutet konkret: Die Sonnencreme kann eine entsprechende Kleidung nicht ersetzen. Mit einem leichten, aber nicht lichtdurchlässigen Baumwollhemd ist schon viel erreicht. Besser ist natürlich Kleidung mit einem speziellen UV-Schutz. Dabei sollte die Kleidung aber auf jeden Fall die Nässe vom Körper abführen.
Wichtiger ist aber noch, dass alle Körperpartien geschützt sind, also auch Nacken, Gesicht und Augen. Jörg Feldmann empfiehlt dazu eine Kopfbedeckung mit einer möglichst breiten Krempe, die das gesamte Gesicht vor der Sonne schützt: „Schließlich hat sich bei Zimmerleuten seit Jahrhunderten der Hut mit der breiten Krempe bewährt.“
Zur Schutzausrüstung gehört auch eine Sonnenbrille mit UV-Schutz. Denn die UV-Belastung führt über einen längeren Zeitraum zur Trübung der Linse – dem grauen Star – oder zur Erkrankung der Netzhaut. Neben dem UV-Schutzfaktor der Gläser sollte der Mitarbeiter darauf achten, dass die Brille möglichst eng am Kopf sitzt. Sonst kommt die UV-Strahlung als Streulicht trotzdem ans Auge. Dabei sollten die Wimpern aber die Gläser nicht berühren, damit die Brille beim Arbeiten nicht stört.
UV-Index als Orientierungsgröße für das Gesundheitsrisiko
Um das gesundheitliche Risiko durch solare UV-Strahlung bei Tätigkeiten im Freien abschätzen zu können, sind die Einflussfaktoren auf die fotobiologische Wirksamkeit der Solarstrahlung wesentlich. Hierzu zählen vor allem Jahreszeit, Tageszeit, geografischer Breitengrad, Höhe über dem Meeresspiegel, aktuelle Bewölkung und Ozonschichtdicke.
Der UV-Index (UVI oder IUV) stellt eine international vereinheitlichte Informationsgröße dar, die diese Faktoren berücksichtigt. Abgeleitet wird der UV-Index von der Erythem(Sonnenbrand)-wirksamen Bestrahlungsstärke der Sonnenstrahlung, gemessen auf einer ebenen Fläche. Der UV-Index wird auf einer Skala mit Werten von 0 bis 11+ angegeben.
Hier finden Sie Prognosen und den aktuellen UV-Index:
- www.bfs.de/uv/
- www.wetteronline.de/uv
- www.dwd.de (Wetter/Warnungen/UV-Warnungen)
- www.wetterkontor.de (Biowetter/UV-Index)
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen für die Beschäftigten bei der Arbeit. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage, um erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen. Doch wie gelingt sie im eigenen Betrieb?
Wie der Arbeitgeber die Beurteilung vorzunehmen hat, regelt das Gesetz nicht. Viele Betriebe können nicht in ausreichendem Umfang auf Unterstützung durch Betriebsärzte oder Sicherheitsfachkräfte zurückgreifen. Möglicherweise sehen sie in der Gefährdungsbeurteilung auch überflüssigen Formalismus oder gar eine unbegründete Mängelliste, die mit Aufwand verbunden ist und das Tagesgeschäft behindert.
Dieser Artikel von Petra Franke ist zuerst erschienen in der Zeitschrift photovoltaik 04-2018.