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Änderungen beim Schornsteinfeger-Handwerksgesetz beschlossen

Am 30. Januar 2025 wurde eine Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) vom Bundestag beschlossen und am 21. März 2025 vom Bundesrat bestätigt. Die Änderungen beinhalten unter anderem die Einführung von § 11 b SchfHwG, der die Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau regelt.

Betriebe erhalten mehr Spielraum bei Vetretungssituationen

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Bezirksschornsteinfegerinnen können mit Inkrafttreten der Änderungen in ihrem Bezirk unter bestimmten Voraussetzungen bei der Feuerstättenschau von Angestellten mit Meisterprüfung vertreten werden. Sie können diese Flexibilität dazu nutzen, ihren Betrieb und ihre Dienstleistungen auf die Herausforderungen der Energie- und Wärmewende einzustellen.

Alexis Gula, Präsident des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks: „Wir sehen den Beschluss als eindeutiges Bekenntnis der Politik zu unserem Handwerk und seiner Bedeutung für die Wärmewende in Deutschland. Mit Einführung der sogenannten Stellvertreterregelung erhalten unsere Betriebe mehr Flexibilität, um sich auf die neuen Rahmenbedingungen im Wärmemarkt einzustellen. Außerdem wirkt sie sich positiv auf die Fachkräftesicherung im Handwerk aus. Unsere Nachwuchskräfte werden dazu motiviert, die Meisterqualifikation zu erwerben und im Betrieb mehr Verantwortung zu übernehmen. Wir begrüßen diese Möglichkeit im Hinblick auf die Besetzung der Bezirke ausdrücklich.“

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