Heizungsförderung: Anträge noch in diesem Jahr stellen
Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FVSHKBW) bezieht sich auf Aussagen des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck. Wer seine Heizung in den kommenden Jahren modernisieren will, sollte möglichst vor Jahresende einen Förderantrag einreichen, rät Hauptgeschäftsführer Wolfgang Becker. So sichert man sich für die nächsten drei Jahre die attraktive Förderung, die wohl nie wieder so gut sein wird wie jetzt.
Der Verband ruft alle Hausbesitzer, die über eine Heizungsmodernisierung in den nächsten Jahren nachdenken, dazu auf, noch vor Jahresende den Antrag für einen Heizungstausch bei der KfW-Bank einzureichen. Wer jetzt einen Antrag einreicht, hat große Chancen, auch eine Förderzusage zu erhalten. Mit dieser hat er dann drei Jahre Zeit für die Umsetzung zum Beispiel bei einem Einbau einer Wärmepumpe.
Neben der Haushaltssituation könnte sich die derzeitige Fördersituation auch mit einer neuen Bundesregierung schnell ändern. CDU und FDP haben bereits angekündigt, sowohl die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wieder ändern oder gar abschaffen zu wollen. Über solche Wahlkampfdiskussionen zur Abschaffung des Heizungsgesetzes zeigt man sich beim SHK-Handwerk verärgert. „Das führt nur zu weiterer Verunsicherung der Kunden und nicht zu mehr Klimaschutz. Wir brauchen in unserem Land eine gewisse Verlässlichkeit der politischen Rahmenbedingungen und kein ständiges Hin und Her“, kritisiert Becker, der eine vollständige Abschaffung des GEG für unrealistisch hält.
Trotz Koalitionsbruch: Förderungen für 2024 sind sicher
Hintergrund der Empfehlung der Heizungsexperten ist das Aus der Ampel-Koalition und der bislang nicht beschlossene Bundeshaushalt für 2025. Für 2024 weist der FVSHKBW darauf hin, dass das Förderbudget für 2024 bereits beschlossen und somit gesichert ist. Für die BEG stehen 2024 insgesamt 16,74 Milliarden Euro zur Verfügung, die noch längst nicht ausgeschöpft sind. Auch über das Jahr 2024 hinaus kann die Förderung weiterhin gelten, bis das Budget erschöpft ist. Darauf hatte auch Wirtschaftsminister Robert Habeck mehrfach hingewiesen. Zum Vergleich: 2023 wurden Förderanträge im Umfang von knapp 10 Milliarden Euro bewilligt.