Betrieb von Öl- und Erdgasheizungen wird teurer
Sie macht Kraft- und Brennstoffe im Verkehrs- und Gebäudebereich teurer. Wer beispielweise eine Ölheizung nutzt, zahlt nun eine Abgabe von zusätzlich 1,6 Cent pro Liter Heizöl. Damit ist die Bepreisung des Treibhausgases von 7,9 Cent auf 9,5 Cent pro Liter gestiegen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.
Die Bepreisung wird bis 2025 jedes Jahr planmäßig erhöht, im Anschluss ist von einer weiter steigenden Abgabe auszugehen. Eigentümerinnen und Eigentümer eines 150-Quadratmeter-Altbaus mit einem Verbrauch von 3.000 Litern Heizöl müssen von 2021 bis 2025 Zusatzkosten von insgesamt rund 1.800 Euro einkalkulieren. Betrachtet man die Betriebsdauer von fossilen Heizungen, oft 20 Jahre und mehr, kommen auf sie künftig Mehrkosten von 21.000 bis 26.000 Euro zu. Frank Hettler von Zukunft Altbau rät, sich bei einem Heizungstausch künftig für erneuerbare Energien zu entscheiden. Sie sind nicht von der Abgabe betroffen. Auch energetische Sanierungsmaßnahmen helfen die Kosten zu reduzieren.
Auf fossile Brennstoffe wie Gas, Flüssiggas und Heizöl, aber auch auf fossile Kraftstoffe wie Benzin und Diesel wird seit dem 1. Januar 2021 der CO₂-Preis erhoben. Nach der Erhöhung in diesem Jahr steigt der CO₂-Preis 2023 weiter auf 35 Euro pro Tonne CO₂, 2024 auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro. Umgerechnet auf den Liter Heizöl betragen die Zusatzkosten dann 17,4 Cent. In dem Preis ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten. Für das Jahr 2026 ist ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Tonne und einem Höchstpreis von 65 Euro festgelegt. Danach sollen weitere Erhöhungen folgen; wie hoch sie ausfallen werden, ist aber noch unklar.
Szenario veranschaulicht die möglichen Zusatzkosten
Welche Kosten ab 2027 hinzukommen können, hat eine neue Studie von Oktober 2021 für das Bundesumweltministerium und das Bundesumweltamt ermittelt. Vier Institute – das Öko-Institut, das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, das Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien IREES und das Thünen-Institut – haben die Untersuchung durchgeführt. Der Projektionsbericht ist mit den betroffenen Bundesministerien abgestimmt. Für die Zeit ab 2027 nehmen die Autorinnen und Autoren eine jährliche Preissteigerung von 15 Euro an. Die CO₂-Abgabe steigt damit im Jahr 2027 auf 80 Euro und liegt im Jahr 2040 bei 275 Euro pro Tonne CO₂.
Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bedeutet dies: Steigt der CO₂-Preis bis 2040 auf 275 Euro, belaufen sich die Mehrkosten für das unsanierte Beispielhaus mit Ölheizung auf rund 26.000 Euro in den nächsten 20 Jahren. Das haben die Fachleute von Zukunft Altbau berechnet. Bei einer Gasheizung im Haus sind es immerhin noch rund 21.000 Euro Zusatzkosten für die CO₂-Abgabe. Die Nutzung einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung ist dagegen nicht von der CO₂-Abgabe im Gebäudebereich betroffen.
Ob eine erneuerbare Heizung oder noch fossil, grundsätzlich sollte auf die energetische Sanierung geachtet werden, rät Tina Götsch vom Verband der regionalen Energieagenturen Baden-Württemberg (rEA BW e.V.): „Damit sind Maßnahmen am und im Gebäude gemeint, etwa eine gute Dämmung der Gebäudehülle und ein hydraulischer Abgleich der Heizung.“ Auch für fossile Heizungen senkt das die Heiz- und CO₂-Kosten. Außerdem bereitet eine energetische Sanierung Häuser gezielt auf die Nutzung erneuerbarer Energien vor, indem sie das erforderliche Temperaturniveau der Heizung senken. Für Wärmepumpen und Co. ist das entscheidend, denn sie arbeiten bei einem niedrigen Temperaturniveau oft wesentlich effizienter und kostengünstiger.
CO₂-Bepreisung: Ein Sanierungsgrund mehr
Fazit: Die CO₂-Abgabe wird die Energiekosten vor allem von unsanierten Gebäuden mit Öl- und Erdgasheizungen künftig deutlich erhöhen. Gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen, werden daher deutlich attraktiver. „Die weiter steigende CO₂-Abgabe ist ein Grund mehr für eine energetische Sanierung“, so Frank Hettler von Zukunft Altbau. Übrigens: Der Staat nimmt den Eigentümern einen guten Teil der Sanierungskosten ab. Die Förderung für energetische Gesamtsanierungen beträgt bis zu 50 Prozent.