Verband warnt: Weiterhin große Probleme bei der HBCD-Entsorgung zu erwarten
Insbesondere ergeben sich laut Entsorgungsverband des Norddeutschen Handwerks (ENH e.V.) Probleme bei Mono-Chargen. Auch wenn der Gesetzgeber festgelegt hat, dass HBCD-haltiges Dämmmaterial zukünftig kein gefährlicher Abfall mehr ist, müsse laut ENH mit der Entsorgung ein elektronisches Nachweisverfahren geführt werden, welches dem bei gefährlichen Abfällen entspricht. Derzeit gebe es zum Recycling nur Pilotanlagen mit geringen Kapazitäten, welche keine wesentliche Rolle spielen würden.
Der ENH sehe daher nur die Möglichkeit, eine ordnungsgemäße Beseitigung über Müllverbrennungsanlagen zu gewährleisten. Diese seien nach Informationen des Verbandes so kurzfristig nicht auf ein elektronisches Nachweisverfahren eingestellt und könnten dieses Material deswegen zurzeit noch nicht annehmen. Da der Gesetzgeber keine Übergangsfrist eingeräumt hat, wird es aus Sicht des Entsorgungsverbands wieder zu erheblichen Problemen bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmmaterialien, insbesondere bei Mono-Chargen, führen.
Solange noch keine praxisgerechte Lösung vorliegt, empfiehlt der ENH folgendes:
- Versuchen Sie mit Ihrem Entsorger eine Einigung zu finden, dass Ihr HBCD-haltiges Dämmmaterial als gemischter Bau-Abfall anfällt, wobei es nicht mehr als 25 Volumenprozent im Container einnehmen darf.
- Sollten doch im erheblichen Umfang HBCD-haltige Abfälle ohne die entsprechenden Mengen an sonstigem Bau-Abfall anfallen, schließen Sie vorab entsprechende Verträge mit zugelassenen Entsorgungsfirmen ab.
Der ENH geht davon aus, dass die Entsorgung der Dämmplatten teurer wird, da sich die Müllverbrennungsanlagen nicht nur die Sonderleistung des Nachweisverfahrens gut bezahlen lassen werden. Er empfiehlt weiter, verbindliche Entsorgungsangebote einzuholen, bevor entsprechende Bauvorhaben angeboten werden.