Verordnung zu HBCD-Abfällen: Getrennt sammeln, gemeinsam verbrennen
Das Bundeskabinett hat gestern eine Verordnung beschlossen, die den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Das betrifft zurzeit vor allem Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD, einem bekannten POP. Der Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sieht vor, solche Abfälle zukünftig getrennt zu sammeln. Die direkte Entsorgung in Verbrennungsanlagen darf zwar zusammen mit anderen Abfällen erfolgen, der Weg dorthin muss aber nachgewiesen werden. POP müssen nach den Vorgaben der EU-POP-Verordnung wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und zerstört werden.
Wärmedämmplatten, die den POP Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, wurden 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft. Dies führte zu Entsorgungsengpässen und infolgedessen zu überhöhten Entsorgungspreisen. Die entsprechende Regelung wurde deshalb Ende Dezember 2016 für ein Jahr ausgesetzt. Innerhalb dieses Moratoriums verhandelten Bund und Länder eine neue Verordnung, die nun vorliegt.
Einstufung nach EU-Recht
Demnach sollen alle POP-haltigen Abfälle nur dann als „gefährlicher Abfall“ eingestuft werden, wenn dies auch EU-rechtlich geboten ist. Das heißt, in den Abfällen müssen die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte für die POP – 16 Stoffe sind derzeit in der EU-POP-Verordnung (Beschluss 2014/955/EU) vorgegeben – überschritten werden.
Gleichzeitig wird mit der Verordnung sichergestellt, dass POP-haltige Abfälle unabhängig von ihrer Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall in vergleichbarem Maße getrennt gesammelt werden.
Gleichwohl dürfen sie wie bisher in entsprechenden Entsorgungsanlagen vermischt werden. Durch die Anwendung von Nachweis- und Registerpflichten können die Abfallbehörden der Länder den Entsorgungsweg dieser Abfälle stringent überwachen.
Die Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung und zum Umgang mit POP muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Sie ist dort zustimmungspflichtig.
Kritik von Deutscher Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert die heute vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung als unzureichend. Der Beschluss des Bundeskabinetts sei „nichts weiter als ein Minimalkompromiss, der abermals der Industrie zu Gute kommt und dabei den Ressourcen- und Umweltschutz außer Acht lässt.“ Dämmstoffe mit giftigen Flammschutzmitteln sollten als gefährliche Abfälle eingestuft werden. Die DUH fordert daher die Bundesländer zur Blockade der Verordnung auf.