Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein entscheidender Faktor in der Energie- und Klimapolitik. Der Transformationsprozess beinhaltet den Dreiklang aus Energieerzeugung, Energiespeicherung und Energiereduktion. Dadurch werden Energieberater Sektorenkoppler.
Die Regelung der Mindesthonorare für die Leistungen von Architekten und Ingenieuren (HOAI) sorgt immer wieder für juristischen Ärger. Nun musste der EuGH urteilen.
Der VBI erwartet von der neuen Bundesregierung, dass sie den Novellierungsprozess Anfang 2022 rasch anstößt, und hat klare Vorstellungen, wie diese aussehen müssen.
Seit Anfang des Jahres dürfen Honorare für Architekten frei verhandelt werden. Wie Bauherren von der Neuregelung der HOAI profitieren können.
Laut einem Gutachten sind die derzeitigen Honorartafelwerte in der HOAI stark veraltet und müssen deutlich, je nach Leistungsbild um bis zu 26,7 Prozent, angehoben werden.
Der Bundestag hat am 8. Oktober das Architekten- und Ingenieurleistungsgesetz beschlossen, die gesetzliche Grundlage für die HOAI. Mit einem wichtigen Zusatz.
Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure soll Rechtsklarheit schaffen und setzt außerdem ein EuGH-Urteil um. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Grundsätzlich begrüßt der VBI die Novelle. Doch er übt auch Kritik. Schließlich könnten künftig unerfreuliche Nachverhandlungen drohen.
Damit ist der Weg frei für die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Honorare dürften so schon bald frei vereinbar sein.
Aus verbindlichen Honorartafeln für Ingenieure und Architekten könnten künftig lediglich Orientierungshilfen werden. Kammern und Verbände begrüßen dies, doch es muss noch nachgebessert werden.
Im Hinblick auf die Honorare von Architekten und Ingenieuren ist auch weiterhin keine Klärung absehbar. Die Verunsicherung ist nicht nur für die beiden Berufsgruppen belastend.
Einen Monat hat Berlin zum HOAI-Urteil des EuGH geschwiegen. Nun hat das BMI einen Anwendungserlass sowie Hinweise zum Vertrag Objektplanung für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) veröffentlicht.
Mit dem gestrigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof die verbindlichen Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren abgeschafft. Das sind die ersten Twitter-Reaktionen darauf.
Der EuGH hat am 4. Juli 2019 die verbindlichen Honorare für die Planungsleistungen in der HOAI als Verstoß gegen die Europäische Dienstleistungsrichtlinie bestätigt. Wie geht es nun weiter?
Die in der HOAI festgelegte Pflicht zur Einhaltung der Höchst- und Mindestsätze stellt einen Verstoß dar. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag entschieden.
Sind die Mindest- und Höchstsätze mit dem EU-Recht vereinbar? Nach Ansicht des Generalanwalts nicht. Nächste Woche fällt das Urteil mit möglicherweise drastischen Konsequenzen.
Das neue AHO-Heft Nr. 11 "Leistungen Building Information Modeling" dient als Vorlage zur praktischen Anwendung der BIM-Methode und verdeutlicht die grundsätzliche Vereinbarkeit von BIM und HOAI im Planungsablauf.