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Honorare: Statt verbindlicher Tafeln nur noch Orientierung

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) zur Diskussion gestellt. 

Das ArchLG ist die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), deren erforderliche Änderungen parallel bearbeitet werden. Notwendig ist eine Anpassung wegen des EuGH-Urteils vom 04. Juli 2019. Im vorliegenden Gesetzentwurf werden die derzeitigen verbindlichen Honorartafeln zukünftig als Honorarorientierung ausgestaltet. 

AHO, BAK und BIngK haben in einer gemeinsamen Stellungnahme den Erhalt der HOAI und deren System der Honorarberechnung und Honorarorientierung begrüßt. Nachbesserungsbedarf gibt es danach im Hinblick auf die Einführung einer Angemessenheitsregelung, mit der eine Balance zwischen Leistung und Preis sichergestellt werden kann. Darüber hinaus sei der Wegfall der Bezugnahmen auf die HOAI in den §§ 76, 77 VgV nicht durch das EuGH-Urteil geboten. 

Das ArchLG soll noch im Juli 2020 im Bundeskabinett beschlossen und nach der Sommerpause dem Bundestag zur Beratung vorgelegt werden. Sowohl das ArchLG als auch die HOAI sollen bis Ende 2020 verabschiedet werden.

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