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Bundeskabinett beschließt neue HOAI-Ermächtigung

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen verabschiedet und damit den Weg für die Novellierung der HOAI frei gemacht.

Die Novellierung der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) ist erforderlich, weil der Europäische Gerichtshof am 4. Juli 2019 entschieden hat, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen europäisches Recht verstoßen. Das Regelwerk der HOAI musste deshalb grundlegend angepasst werden.

Da es sich hierbei um eine Verordnung handelt, ist zunächst die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG), neu zu fassen. Dafür hat der Kabinettsbeschluss den Weg geebnet. Das parlamentarische Verfahren wird im Herbst 2020 folgen. 

Honorar soll künftig frei vereinbar sein 

Im Entwurf wird der Anwendungsbereich des ArchLG künftig genauer umschrieben als in der bisherigen Gesetzesfassung. Dies gilt gleichermaßen im Hinblick auf die Maßstäbe und Grundsätze für die Honorarberechnung, deren Festlegung in der HOAI weiter möglich bleiben soll. Grundlegend neu ist dagegen, dass die Vertragsparteien das Honorar für die von der HOAI erfassten Leistungen künftig stets frei vereinbaren können. 

Honorarspannen als unverbindliche Orientierung 

Für die Leistungen, für die bisher die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze galten, soll die HOAI künftig Honorartafeln vorsehen, die zur unverbindlichen Orientierung Honorarspannen für diese Leistungen aufzeigen. 

Außerdem soll die HOAI für die Fälle, in denen keine wirksame Honorarvereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen wurde, eine Regelung zur vermuteten Honorarhöhe enthalten. In diesem Zusammenhang stehen auch weitere im Gesetzentwurf vorgesehene Änderungen, wie die Anpassung des § 650q Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Änderungen in den §§ 73 ff. der Vergabeverordnung (VgV). 

Die Änderungen an der HOAI selbst werden derzeit erarbeitet. Ein erster Entwurf wird noch im Sommer erwartet.

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