Sanierungsförderung: Wer Qualität will, braucht die Baubegleitung
Gemeinsame Pressemitteilung der in der Energieberatung tätigen Verbände Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer, BAKA Bundesverband Altbauerneuerung, Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN), Energieberaterverband GIH und Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS):
Die steuerliche Anrechenbarkeit energieeffizienter Gebäudesanierungen ist auf dem Weg. Allerdings droht bei der Umsetzung des von allen Verbänden geforderten Klimaschutzprogramms ins Steuerrecht die Qualitätssicherung am Bau Schaden zu nehmen. Die derzeit obligatorische Einbindung eines qualifizierten Energieeffizienzexperten soll zwar zukünftig bei der steuerlichen Abschreibung energetischer Sanierungen gefördert werden, aber nicht mehr zwingende Voraussetzung sein. Es sollen in Zukunft Fachunternehmererklärungen für das jeweilige Gewerk im Antragsverfahren ausreichen.
Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung dieses Gesetz inklusive des Änderungsantrags aus dem Finanzausschuss am 15.11.2019 beschlossen. Es soll zum ersten Januar 2020 in Kraft treten, sofern der Bundesrat diesem zustimmt.
Nachhaltige Verwendung von Steuergeldern
Energieberater, Architekten und Ingenieure sind sich einig: Die Qualität am Bau ist ein hohes Gut, das über Jahre hinweg mühevoll aufgebaut wurde. Insbesondere bei geförderten Sanierungen sei sie unerlässlich: „Wenn Steuermilliarden fließen, muss auch gewährleistet sein, dass ihr Einsatz maximal nachhaltig ist und alle politischen Ziele berücksichtigt, so auch die Baukultur", sagt Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer.
Vier-Augen-Prinzip für Qualität
„Das bislang bei der KfW-Förderung gängige Vier-Augen-Prinzip, bei dem ein Handwerker umsetzt und ein Energieberater plant und prüft, hat sich als Mittel der Qualitätssicherung hervorragend bewährt", begründet Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer, die Kritik an der geplanten Neuregelung.
EBS-Prüftool gewährleistet Planungssicherheit
Das EBS-Prüftool der KfW mit dem zweistufigen Antragsverfahren biete hohe Prozessqualität und verbinde technische Plausibilitätsprüfung und Authentifizierung der Sachverständigen, ergänzt Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH aus der Praxis. „Dies ist eine saubere Schnittstelle zwischen Energieberatern und Bauherren. Zudem gewährleistet es Planungssicherheit und Qualität für die Kunden“, so Leppig weiter.
Potenziale voll ausschöpfen
„Dass ein Energieberater mit im Boot ist, beugt aber nicht nur Bauschäden vor und sorgt für Verbraucherschutz, sondern gewährleistet auch, dass der Hausbesitzer Potenziale voll ausschöpft“, weist Ulrich Zink, Vorstandsvorsitzender des BAKA Bundesverband Altbauerneuerung, auf einen weiteren Vorteil der Baubegleitung hin. Ohne einen strategischen, vom Energieberater erstellen Maßnahmenplan für das ganze Gebäude könnten auch die Einzelmaßnahmen nicht effizient umgesetzt werden. Nur so wirke sich Klimaschutz auch nachhaltig aus, führt Zink weiter aus.
Ganzheitliche Sichtweise gegen Lock-In-Effekte
Eine ganzheitliche Sichtweise verhindere diese Lock-In-Effekte: „Bei einer defekten Heizung kann es beispielsweise Sinn machen, diese noch zu reparieren und vor einem Austausch zuerst das Gebäude zu dämmen. Dadurch kann die neue Heizung kleiner dimensioniert oder eine effizientere Technik eingesetzt werden. Dies senkt den CO2-Ausstoß und spart dem Kunden dauerhaft Kosten", führt Daniel Fürst, 1. Vorsitzender des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger, aus.
Betrugsprävention via KfW-Prüftool
Das technische Prüftool der KfW sollte zu einem zentralen Register für alle Durchführungsbestätigungen weiterentwickelt werden, schlägt Hermann Dannecker, Vorstand des Deutschen Energieberater-Netzwerks, vor. „Damit ist hohe Betrugsprävention in allen steuerfinanzierten Gebäudeförderprogrammen gewährleistet und Transparenz über die Inanspruchnahme der jeweiligen Fördermittel möglich“, erklärt Dannecker weiter. Das ermögliche Bund und Ländern zudem Steuerungsmöglichkeiten bei der Finanzplanung. Zeitgleich bietet das System die Datengrundlage für das im Klimapaket geforderte Monitoring und eine weitgehende Digitalisierung des Antragsverfahrens.