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DEN: So sieht ein einheitliches Berufsbild für Energieberater aus

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk fordert schon lange, die Berufsbezeichnung ‚Energieberater‘ bundesweit gesetzlich zu schützen, um später auf eine europäische Regelung hinwirken zu können. Dazu strebt das DEN zunächst in Deutschland ein Energieberatungsgesetz an. Das Steuerberatungsgesetz biete ein Beispiel, wie eine solche Regelung grundsätzlich aussehen könnte. Inhalte wie Grundsätze der Berufsethik in Form eines Leitbildes, eine Aufstellung von Voraussetzungen für die Berufszulassung und die Berufsausübung sowie die Festlegung bestimmter Rechte und Berufspflichten von Energieberatern sollten sich dort wiederfinden. Ein System mit Berücksichtigung verschiedener Qualitätsstufen könnte so eingeführt werden.

Hierbei sollten Erfahrungen aus vorhandenen und bewährten Qualitätsanforderungen berücksichtigt werden, wie etwa die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes – so die Vorstellungen des Netzwerks. Praxiserfahrungen sollte ein hoher Stellenwert zukommen. Auch Transparenz für Quereinsteiger aus anderen Disziplinen über die Zulassungsprüfungen müsse gegeben sein. Die Berufsbezeichnung sollte generell für den Auftraggeber von hoher Aussagekraft sein: Kunden müssen auf Qualität und wirtschaftliche Unabhängigkeit vertrauen können. Schließlich müsse es eine einheitliche Honorarordnung für Energieberater geben. 

Das DEN schlägt diese Bedarfspyramide für den beispielhaften Berufsweg eines Energieberaters vor:

Die Definition des DEN verstehe einen Energieberater allgemein als einen Energieeffizienzexperten, der aufgrund der fachübergreifenden Kenntnisse durch seine Aus- und Weiterbildung integrale und optimierte Energiekonzepte entwickeln könne, so das DEN. Hierzu würden rechnerische Elemente angewandt, wie beispielsweise energetische Bilanzierungen und Lebenszykluskostenberechnungen. Im Sinne des Auftraggebers und zum Wohl der Umwelt berate ein Energieberater wirtschaftlich unabhängig und vertrete die Belange der Energieeffizienz als Person und im Team mit weiteren Projektbeteiligten.

Energieberatungen müssten immer nach den verschiedenen Anwendungsgebieten unterschieden werden. Hierzu zählten Energieberatungen für Wohngebäude, für Nichtwohngebäude, in der Fertigungstechnik, in der Verfahrenstechnik und im Verkehr.

Obwohl sich unter der Berufsbezeichnung des Energieberaters insofern verschiedene Arten von Experten versammeln, sei ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit unabdingbar, unterstreicht der DEN-Vorsitzende. Ein Instrument der Qualitätssicherung in der Energieberatung in Deutschland sei die freiwillige Zertifizierung durch das DEN, versehen mit einem zwei Jahre gültigen Qualitätssiegel. Hier würden umfangreiche Forderungen an die Berater im Hinblick auf fachliche Qualifizierung, wirtschaftliche Unabhängigkeit, geeignete Softwareprogramme und an ihre Haftpflichtversicherung gestellt.

Weitere Instrumente seien beispielsweise die Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes oder Qualifizierungsnachweise, wie sie Ingenieur- und Architektenkammern oder die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA) einfordern. Eine Weiterbildung zum Energieberater findet man auch bei Handwerkskammern, an ausgewählten Universitäten oder bei der DEN-Akademie.

Die umfangreichen Kompetenzen finden derzeit unter anderem Anwendung in verschiedenen aktuellen Angeboten. Es besteht eine Vielzahl an Beratungsangeboten mit unterschiedlichen Schwerpunkten; hier stellen z.B. die Stromsparberatung oder der Basischeck niedrigschwellige Angebote dar. Die BAFA-Vor-Ort-Beratung oder die Energieberatung im Mittelstand hingegen sind qualifizierte und umfangreiche Leistungen. Weitere Beispiele sind Checks für Heizungen oder Solaranlagen, Ausstellung von Energieausweisen oder Wärmebrückenberechnungen.

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