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EU-Umweltrat verbessert EG-Trinkwasserrichtlinien-Entwurf

Elementar ist laut DVGW, dass der Rat den von der Kommission gestrichenen Artikel 10 wieder aufgenommen hat. Er verhindert, dass die Trinkwasserqualität aufgrund von nicht geeigneten Materialien leidet. Bauteile wie Rohrleitungen und Armaturen seien mit Lebensmittelverpackungen zu vergleichen. Diese müssten so beschaffen sein, dass sie das Lebensmittel Nummer 1 schützen. Umso unverständlicher sei es, dass die EU-Kommission dieses Ziel, hygienische Anforderungen für Materialien in Kontakt mit Trinkwasser in der EG-Trinkwasserrichtlinie EU-weit einheitlich und klar zu definieren, immer wieder in Frage stelle, so der DVGW.

Gut ist auch, dass erstmals ein risikobasiertes Management etabliert werden soll. Das bedeutet, dass alle Verantwortlichen vom Wassereinzugsgebiet bis zum Wasserhahn in die Pflicht genommen werden, Gefährdungen zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikobeherrschung anzuwenden.

Diskussionsbedarf hingegen besteht bei den Qualitätsanforderungen an Pflanzenschutzmittel. So soll für den Gewässer- und Gesundheitsschutz bei nicht relevanten Abbauprodukten ein Wert von 0,75 Mikrogramm pro Liter gelten. Betrachtet man die aktuellen Bewertungen des Umweltbundesamtes, ist dieser Vorschlag unangemessen – danach rangieren die gesundheitlichen Orientierungswerte zwischen ein und drei Mikrogramm pro Liter.

Zudem erweitert der Rat viel zu früh die Untersuchung auf Transformationsprodukte, die im Rahmen der Wasseraufbereitung entstehen können. Zunächst muss bekannt sein, welche Pflanzenschutzmittel (PSM) im Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungen angewendet werden und welche Transformationsprodukte dabei entstehen können. Erst dann liegt das erforderliche Wissen vor, um diese Substanzen ins Überwachungsmonitoring aufzunehmen. Nach der Pflanzenschutzmittelzulassungsverordnung sind PSM-Produzenten zwar verpflichtet, die chemischen Daten offenzulegen. In der Praxis aber verwehren zuständige Behörden die Auskunft. Transparenz gegenüber den Gesundheitsbehörden und den Wasserversorgungsunternehmen ist hier der Schlüssel.

Überaus anerkennenswert befindet der DVGW das Engagement der Mitgliedsstaaten, das letztlich diesen tragfähigen Kompromiss ermöglicht hat und die zwanzig Jahre alte Richtlinie zukunftsfest ausrichtet. Nun ist wichtig, dass er sich in den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat behauptet.

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