Neues Bad: Auf diese Normen kommt es an
Elektrik muss abgesichert sein
Als Grundlage für alle elektrischen Arbeiten im Bad dient die DIN VDE 0100. Sie teilt je nachdem, ob und welche elektrischen Geräte installiert werden dürfen, das Bad in vier Schutzbereiche ein:
- 0 bezeichnet den Innenraum der Bade- oder Duschwanne. Hier ist die Installation von Geräten mit einer Schutzart von mindestens IPX7 bis 12V Schutzkleinspannung erlaubt.
- 1 bezieht sich auf die senkrechten Flächen über Wanne oder Dusche. Rund um die Wanne oder rund um die Halterung des Brausekopfes der Dusche gilt ein Radius von 120 cm für eine Höhe von 2,25 m ab Fußboden. Hier sind Geräte wie bei Schutzbereich 0 möglich.
- 2 ist der um 60 cm erweiterte Bereich 1. Hier können Geräte mit Schutzklasse IPX4 installiert werden. Auch Stromkreisleitungen für die Beleuchtung dürfen hier verlegt werden. Schalter (mit Ausnahme von solchen in Leuchten, wenn sie deren Schutzklasse nicht herabsetzen) und Steckdosen hingegen sind in den Bereichen 0-2 aus naheliegenden Gründen verboten.
- 3 ist der sogenannte 240-cm-Bereich. Diese Entfernung gilt zu Schutzbereich 2. Hier sind etwa Badschränke mit der entsprechenden FI-Schutzausrüstung oder mit einer Schutzkleinspannung von weniger als 12 V auch Steckdosen und Schalter erlaubt.
Außer auf Schalter, Steckdosen und Lampen ist ein besonderes Augenmerk auch auf das Verlegen der elektrischen Leitungen zu richten. Denn diese können nicht nur selbst für Schaden sorgen, sondern auch Metallrohre unter Strom setzen. Abhilfe soll ein Fehlerschutz schaffen, der zwingend vorgeschrieben ist. Er funktioniert mittels Potenzialausgleiches aller leitfähigen Teile, also eben auch der Rohre. Zur Sicherheit gehört eine Schutzeinrichtung mit 30 mA Auslösestrom, der als Schalter normalerweise im Unterverteiler installiert wird.
Energieeffizienz, Schallschutz, Barrierefreiheit
Neben den genannten Vorschriften für die Elektrik sind noch einige weitere Normen und Regeln zu beachten:
- EnEV: Nach Energieeinsparverordnung (EnEV) sind alle – auch nicht ausgewechselte – Heizungsrohre zu isolieren.
- Trinkwasser: Hier gilt die DIN 1988 Teil 2 . Insbesondere müssen Armaturen an Wasserleitungen den technischen Regeln entsprechen, heißt: Sie müssen alterungs- und korrosionsbeständig sowie geräuscharm beim Durchfluss sein.
- Schallschutz: Nach der DIN 4109 darf die Schallentwicklung aus Bädern in benachbarte fremde Räume nicht mehr als 30 dB (A) betragen.
- Lüftung: Wird ein Bad mit einer Lüftung ausgestattet, ist die DIN 18017, Teil 1 (Bäder ohne Außenfenster und ohne Ventilatoren) oder Teil 3 (ohne Außenfenster und mit Ventilatoren), zu beachten.
- Abdichtung: Auch diese ist naturgemäß beim Umgang mit Wasser, wie er im Bad nun mal vorkommt, immer zu gewährleisten. Als Grundlage dient die DIN 18534.
- Barrierefreiheit: Im Bereich des gewerblichen Wohnungsbaus kann es sein, dass Regeln zur Barrierefreiheit der Wohnungen erfüllt werden müssen. Das ist aber auch im privaten Bereich ratsam, da sich die Nutzergewohnheiten und auch die Nutzer einer Immobilie, beispielsweise eines Einfamilienhauses, ja über die Jahrzehnte ändern können. Grundlage ist die DIN 18040-2. Geregelt sind dabei etwa Details wie die Verriegelung von Drehtüren (nach außen öffnend und entriegelnd), das Anbringen von Stütz und Haltegriffen an Toilette, Dusche oder Wanne und deren optische Unterscheidung vom Untergrund oder von Einhebelarmaturen mit schwenkbarem Auslauf und verlängertem Hebel. Barrierefreiheit ist aber auch wortwörtlich zu nehmen. Duschen müssen stufenlos befahr- oder begehbar sein und über eine rutschhemmende Oberfläche verfügen. Für Waschtische gilt Unterfahrbarkeit mit Rollstuhl. Spiegel müssen entsprechend mindestens einen Meter hoch und direkt über dem Waschtisch sein. Geregelt sind zudem die Bewegungs- und Abstandsflächen zwischen den einzelnen Badkomponenten.
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