Barrierefreies Bad: Anforderungen, Normen und Zuschüsse für den Umbau
Ein barrierefreies Bad wird heutzutage immer wichtiger. Viele Menschen, die gerne bis ins hohe Alter in ihrem Zuhause wohnen bleiben möchten, lassen sich ihre Badezimmer barrierefrei umbauen oder berücksichtigen die Barrierefreiheit bereits bei der Planung in Neubauten. Und auch Menschen mit einer Behinderung profitieren maßgeblich von einer barrierefreien Planung und vorgeschriebenen Mindestmaßen im Bad.
Um einen besseren Überblick über die Thematik zu erhalten, haben wir für Sie hier alle Artikel über die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Erfahren Sie hier, welche Aspekte ein barrierefreies Bad ausmachen, welche DIN-Norm gilt, welche Maßnahmen ergriffen werden können, warum Barrierefreiheit auch modern aussehen kann und welche Zuschüsse für den Umbau existieren.
Was ist ein barrierefreies Bad?
Barrierefreiheit ist ein weiter Begriff und hängt von den benötigten Hilfestellungen und Bedürfnissen des jeweiligen Bewohners ab. Ein Rollstuhlfahrer hat beispielsweise andere Anforderungen an ein frei zugängliches Badezimmer als etwa eine blinde Person oder ein älterer Mensch, der auf eine Pflegekraft angewiesen ist. Barrierefreiheit bedeutet in diesem Sinne, dass die jeweilige Person trotz einer Beeinträchtigung die maximale Selbstständigkeit behält und in der Lage ist, das Bad und die sanitären Einrichtungen sicher und problemlos zu benutzen.
Gleichzeitig hängt die Barrierefreiheit auch von dem Grundriss des Bads ab. Ist es in Neubauten mittlerweile verpflichtend, eine bestimmte Anzahl an Wohnungen barrierefrei zu gestalten, so kann es im Bestandsbau durchaus vorkommen, dass ein Bad schlicht zu klein ist. Dennoch kann auch auf kleinem Raum barrierefreie Unterstützung angeboten werden.
Einen ersten Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und Tipps für die Barrierefreiheit im Badezimmer finden Sie kurz und knapp in diesen Artikeln:
Welche DIN-Norm gilt für ein barrierefreies Bad und was legt sie fest?
Barrierefreies Bad durch DIN 18040-2 festgelegt
Im September 2011 ersetzte die DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen Teil 2: Wohnungen; 2011-09) die zuvor geltende DIN 18025-1 und -2. Bis dato wurde zwischen barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen unterschieden. Mit der neuen DIN 18040-2 sind die Empfehlungen und Voraussetzungen für Barrierefreiheit in Wohnungen zusammengefasst worden. Die über den Mindeststandard hinausgehenden zusätzlichen Anforderungen für Rollstuhlfahrer werden mit einer R-Kennzeichnung versehen.
DIN 18040-2 nur für Neubauten
Im Gegensatz zu öffentlichen Gebäuden ist die Barrierefreiheit nach den Bauordnungen nicht für alle Wohnungen im privaten Bereich gefordert. Die DIN-18040-2 gilt dabei nur für Neubauten. Die Bundesländer geben dabei unterschiedlich vor, wie viele Wohnungen eines neugebauten Mehrfamilienhauses barrierefrei nach DIN-18040-2 vorgeplant werden sollen: in der Regel ab zwei Wohnungen, in einigen Ländern ab vier bzw. sechs Wohnungen.
Für Neubauten gilt dabei die Pflicht des Bauherren, sanitäre Räume so zu planen, dass sie bei Bedarf barrierefrei umgebaut und gestaltet werden können. Dazu gehören beispielsweise großzügige Traversenflächen in Vorwandinstallationen und Trockenbauwänden und integrierte Befestigungsmöglichkeiten für Stütz- und Haltegriffe am WC. Bei tragenden Wänden empfiehlt sich zudem die Duschanordnung übereck. Duschsitze und Stützgriffe können so nachträglich individuell montiert werden.
Welche Vorteile eine solche Vorwandinstallation besitzt, erfahren Sie hier:
Für Umbauten und Modernisierungen ist die DIN-Norm hingegen nur eine Empfehlung für barrierefreie Maßnahmen. Die DIN-Normen müssen hier nicht eingehalten werden, was in vielen Wohnungen auch gar nicht möglich ist, da beispielsweise die Badezimmer für die geforderten Mindestmaße viel zu klein sind.
Unbedingt zu beachten ist hier jedoch: Soll für den barrierefreien Umbau eines Bads ein KfW-Zuschussbeantragt werden, müssen die Anforderungen der DIN-18040-2 strikt eingehalten werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass die Förderung nicht bewilligt wird.
Wie die Aspekte und Anforderungen der DIN-18030-2 im Einzelnen genau aussehen, welche Hilfsmittel und Zuschüsse darin eingeschlossen sind und sonstige Fragen rund um die DIN-Norm für barrierefreie Badezimmer, beantworten wir Ihnen in diesen Beiträgen:
Welchen Unterschied gibt es zu einem behindertengerechten Bad?
Mit der Neugestaltung der DIN-18040-2 wurde die Unterscheidung der DIN-Maße zwischen barrierefreiem und behindertengerechtem Bad zusammengefasst. Die DIN-18040-2 soll dabei als Mindestanforderung für die geeignete Maße und Fläche gesehen werden. Für ein behindertengerechtes Bad, also für Menschen im Rollstuhl, mit körperlichen Einschränkungen oder mit einer Sehbehinderung, müssen nochmals höhere Abstandsflächen und Bewegungsflächen als in den Standardanforderungen angegeben, berücksichtigt werden.
Wie ein behindertengerechtes Badezimmer für einen Menschen im Rollstuhl gestaltet werden kann, wie die Mindestanforderungen im Bad bei der ambulanten Pflege aussehen und warum Nullschwellen besser als Überrollbarkeit sind, lesen Sie in diesen Artikeln:
Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies Bad
Geht es nun darum, ein Badezimmer barrierefrei auszubauen und zu gestalten, gibt die DIN-18040-2 exakt vor, welche Maßnahmen für alle Bereiche im Badezimmer zu treffen sind. Weil barrierefrei nicht gleich behindertengerecht bedeutet, ist stets zu beachten, dass die DIN-Norm die Mindestmaße vorgibt. Bei einem Bad für Menschen mit Behinderung müssen die Maße dementsprechend noch großzügiger gestaltet werden. Darunter fallen unter anderem folgende Bereiche und Objekte im Badezimmer.
WC
Zwischen dem WC und anderen sanitären Objekten sowie zur Wand muss für ein barrierefreies Bad mindestens ein Abstand von 20 cm herrschen. Für rollstuhlgerechte Bäder kommen nochmals weitere Voraussetzungen dazu: Mindestens auf einer Seite der Toilette muss eine Bewegungsfläche von 90 x 90 cmverfügbar sein. Der Abstand zur Wand und anderen sanitären Anlagen soll 30 cm betragen. Als Sitzhöhe des WCs wird die Maße zwischen 46 und 48 cm als optimal für Menschen mit einer körperlichen Behinderung angesehen.
Welche Optionen an Barrierefreiheit es bei WCs gibt, können Sie hier nachlesen:
Dusche und Badewanne
Sowohl für mobil eingeschränkte Personen als auch für Menschen im Rollstuhl stellt die Dusche bzw. die Wanne in nicht barrierefreien Bädern eine gefährliche Stolperfalle dar. Bodengleiche Duschen sind hier eine der wichtigsten Maßnahmen für Barrierefreiheit. Die Maße in der Dusche sollten den Nutzern eine großzügige Bewegungsfläche garantieren. Auch Hilfsmittel wie Stütz- und Haltegriffe und Dusch- und Wannensitze erleichtern ein barrierefreies Nutzen der Dusch- und Badebereiche.
Lesen Sie hier, welche Fehler Sie unbedingt bei bodenebenen Duschen vermeiden sollten und wie eine bodentiefe Duschfläche aussieht:
Die genannten Beispiele sind einige der wichtigsten Aspekte beim Umbau und der Gestaltung von behindertengerechten und barrierefreien Bädern. Gleichzeitig setzt Barrierefreiheit noch viel mehr Maßnahmen voraus. Möchten Sie ausführlich über alle wichtigen Voraussetzungen und praktischen Tipps, was bei den Umbaumaßnahmen im Bad bzgl. der einzelnen Sanitärobjekte wie WC, Waschbecken, Dusche und weitere alles beachtet werden muss, erfahren, empfehlen wir Ihnen diese Artikel:
Barrierefrei bedeutet nicht gleich frei von Ästhetik
Barrierefreiheit im Badezimmer – das klingt für einige Menschen immer noch nach steriler Krankenhausatmosphäre, nach kühler Funktionalität und frei von Ästhetik. Dabei kann barrierefreies Design heutzutage sehr wohl glänzen. So sind bodengleiche Duschen mittlerweile in modernen Badezimmern Standardausstattung. Diese sehen dabei nicht nur hochmodern aus und bieten hohen Komfort, sondern haben auch den großen Vorteil, dass ihr Zugang barrierefrei ist. Zusätzliche Haltegriffe und Duschsitze können nachträglich bei Bedarf eingebaut werden, ohne das moderne Design zu stören.
Warum sich Ästhetik und Barrierefreiheit nicht gegenseitig ausschließt ist Schwerpunkt dieser Artikel:
Welche Zuschüsse und Förderung gibt es für ein barrierefreies Bad?
Umbau und Gestaltung von Immobilien hinsichtlich der Barrierefreiheit und eines altersgerechten Wohnens können in Deutschland gefördert werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Pflegekassebieten beide Zuschüsse für den Umbau und die Gestaltung von altersgerechten und barrierefreien Wohnungen und damit auch von Bädern an.
Auch die Krankenkassen übernehmen in bestimmten Fällen die Kosten für einzelne Anschaffungen im barrierefreien Bad, nicht jedoch die kompletten Umbaukosten.
Höhe der Förderungen
Die KfW-Bank unterscheidet zwischen zwei Arten von Förderungen: der Investitionszuschuss für das altersgerechte Umbauen (Förderprodukt 455) und der Kredit für das altersgerechte Umbauen (Förderprodukt 159). Die Höhe des KfW-Zuschusses bzw. des Kredits kann dabei variieren.
Im Jahr 2021 beträgt der KfW-Zuschuss für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung 10 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 5.000 Euro. Wird der Wohnraum komplett umgestaltet um den Standard „Altersgerechtes Haus“ zu erfüllen, beträgt der KfW-Zuschuss 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 6.250 Euro.
Die Pflegekasse bietet für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“, die auch das barrierefreie Bad betreffen, einen Zuschuss bis zu maximal 4.000 Euro.
Voraussetzungen für KfW-Zuschüsse
Soll ein KfW-Zuschuss für die Gestaltung eines barrierefreien Bads beantragt werden, müssen die Maße und Anforderungen der DIN-18030-2 streng eingehalten werden. Ansonsten ist es möglich, dass die KfW-Bank den Zuschuss nicht bewilligt.
Die Pflegekasse hingegen setzt nicht ganz so streng auf die Einhaltung der Maße und entscheidet im Einzelfall, ob der Zuschuss genehmigt wird. Voraussetzung hier ist, dass ein Haushaltsmitglied einen anerkannten Pflegegrad besitzt und die Umbaumaßnahmen tatsächlich das Wohnumfeld verbessern.
Die Krankenkasse wiederum benötigt zur Bewilligung einer Förderung eine ärztliche Verordnung über die Notwendigkeit eines anerkannten Hilfsmittels im Bad. Das können beispielsweise Haltegriffe, Toilettensitzerhöhungen oder ein Badewannenlift sein.
Schwierigkeiten bei der Beantragung von Zuschüssen
Ist die Beantragung von Zuschüssen bei den jeweiligen Trägern bürokratieaufwendig aber machbar, gilt vor allem der KfW-Zuschuss als schwierig zu bekommen. Das liegt vor allem an den begrenzten Bundesmitteln für barrierereduzierende Maßnahmen. Regelmäßig sind die verfügbaren Mittel bereits in der Mitte eines Jahres verbraucht und ein Antragsstop wird erteilt. Auch für das Jahr 2021 werden keine Anträge mehr für KfW-Zuschüsse zugelassen.
Problematisch ist das vor allem deshalb, weil eine Antragsstellung für die KfW-Förderung im darauffolgenden Jahr nur dann möglich ist, wenn die Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies Bad noch nicht begonnen haben. Dies stellt viele Menschen vor Probleme, da diese auf einen barrierefreien Zugang angewiesen sind und nicht warten können.
Außerdem kritisieren Behindertenverbände und Handwerksbetriebe, dass die Zuschüsse und Förderungen für ein barrierefreies Bad viel zu niedrig sind. Die KfW-Förderung muss dringend ausgebaut werden und von den strikten Voraussetzungen wie etwa dem Grundriss entkoppelt werden.
Mehr über den KfW-Zuschuss und weitere Förderungen erfahren Sie in diesen Artikeln:
Produktbeispiele für das Barrierefreie Bad
Immer mehr Hersteller berücksichtigen die Barrierefreiheit im Bad und richten ihre Produktpalette dementsprechend aus. Eine Auswahl an Produktbeispielen für das barrierefreie Bad finden Sie hier:
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