Legionellen im Trinkwasser: In 3 Schritten zur Gefährdungsanalyse
Vermieter, in deren Gebäude sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, müssen nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung alle drei Jahre ihre Trinkwasserinstallation auf Legionellen überprüfen lassen. Wird der technische Maßnahmenwert einer Legionellenkonzentration von 100 KBE/100 ml überschritten, muss der Betreiber nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung eine Gefährdungsanalyse erstellen oder erstellen lassen. Die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes kann technische, das heißt baulich bedingte, oder organisatorische, das heißt die Betriebsweise oder die Wartung betreffende Ursachen haben.
So läuft es in der Praxis
Wie so eine Gefährdungsanalyse konkret aussehen soll, dazu bleibt die Trinkwasserverordnung sehr vage. Generell verfolgt sie zwei Ziele:
- Ursachen für die Legionellenbelastung, also die hygienischen Schwachstellen der Anlage, herausfinden
- Maßnahmen aufführen, die für die Sanierung der Anlage und für einen künftig störungsfreien Betrieb erforderlich sind.
Um den Praktiker beim Herangehen an die Gefährdungsanalyse zu unterstützen, haben der Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima (ZVSHK) und der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) den Leitfaden „Gefährdungsanalyse – Umsetzung der Trinkwasserverordnung“ herausgegeben. Der Leitfaden ist praxisnah gefasst und ein wertvolles Hilfsmittel für den Praktiker. Zudem enthält einen beispielhaften Bericht zu einer Gefährdungsanalyse.
Gefährdungsanalyse erfolgt in 3 Schritten
Grundsätzlich kann eine Gefährdungsanalyse in 3 Schritte unterteilt werden:
1. Ist-Zustand erfassen und dokumentieren
Zuerst muss die Anlage in ihrem aktuellen Ist-Zustand erfasst werden. Hierzu müssen vorhandene Unterlagen wie Planungen, Berechnungen, Strangschemata etc. gesichtet und ausgewertet werden. Unerlässlich ist außerdem eine Ortsbesichtigung, bei der die Anlage in allen Einzelheiten aufgenommen und dokumentiert wird. Diese Ortsbesichtigung sollte im Idealfall mit einem kundigen Fachmann des Betreibers durchgeführt werden, dessen Wissen über die Anlage eine wertvolle Hilfe sein kann.
Bei der Ortsbesichtigung werden insbesondere Warm- und Kaltwassertemperaturen, hydraulische Verhältnisse, eingestellte Betriebsparameter, verwendete Werkstoffe, eingesetzte Armaturen und Geräte, Wartungszustand, Stagnationsbereiche usw. erfasst und aufgezeichnet. Stehen für die Begehung und spätere Auswertung keine Anlagenpläne oder -schemata zur Verfügung, so muss die Anlage zunächst zumindest skizzenhaft dokumentiert werden. Hilfsmittel wie Checklisten, Begehungsprotokolle, Digitalkameras, Thermometer, Leiter usw. helfen bei der Bestandsaufnahme der Anlage.
Eventuell sind auch weitergehende Laboruntersuchungen erforderlich, um festzustellen, ob eine nur lokale Legionellenkontamination an bestimmten Stellen der Anlage vorliegt oder ob es sich um eine über größere Teile der Installation ausgedehnte Kontamination handelt.
2. Ist-Zustand – Soll-Zustand abgleichen
Nach der Erfassung des Ist-Zustandes muss festgestellt werden, an welchen Stellen dieser vom Soll-Zustand abweicht. Als Soll-Zustand sind hierbei die allgemein anerkannten Regeln der Technik zugrunde zu legen (DIN EN 806, DIN 1988, DIN EN 1717, DVGW-Arbeitsblätter, AVBWasserV usw.). Dabei ist nicht nur ausschließlich die Anlagentechnik zu berücksichtigen. Auch die Regelung, der Betrieb sowie die Wartung der Anlage müssen betrachtet werden.
3. Gesamtbewertung und Ableitung von Maßnahmen durchführen
Abschließend wird ein Bericht erstellt. In dieser Dokumentation sind beide Ziele der Gefährdungsanalyse abzuarbeiten: Die durch den Abgleich von Ist- und Soll-Zustand identifizierten hygienischen Schwachstellen sind aufzuzeigen. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind zu benennen. Typisch vorgefundene hygienische Probleme und deren Sanierungsmaßnahmen sind:
Lösungsmöglichkeiten für zu niedrige Temperaturen im Warmwasserbereich sind:
- Kesseltemperatur auf mindestens 60 °C einstellen
- bei fehlender/ungenügender Dämmung von Warmwasser- und Zirkulationsleitungen diese Leitungen ausreichend dämmen, mindestens nach DIN 1988-200 bzw. EnEV
- bei Temperaturen in Zirkulationsleitung unter 55 °C trotz Kesseltemperatur von mindestens 60 °C hydraulischer Abgleich der Zirkulationsstränge durchführen, eventuell Leistung der Zirkulationspumpe anpassen
Lösungsmöglichkeiten für Stagnationen sind oftmals:
- Totleitungen entfernen
- unzulässige Bypassleitungen an Wasserzählern, Geräten usw. entfernen
- überdimensionierte Leitungen an den tatsächlichen Bedarf anpassen (Auslegung nach DIN 1988-300 bzw. DIN EN 806-3)
- selten genutzte Zapfstellen regelmäßig benutzen, Wasseraustausch mindestens wöchentlich durchführen, eventuell automatische Spülung installieren
Bericht zur Gefährdungsanalyse: Inhalt und Umfang
Die Form des Berichts zu einer Gefährdungsanalyse ist nirgends vorgegeben. Sinnvoll ist aber eine so ausreichende Darstellung, dass auch der Nichtfachmann die hygienischen Schwachstellen und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nachvollziehen kann. Der Bericht sollte mindestens folgende Inhalte umfassen:
- Grundlegende Informationen (Ort und Art der Anlage, Betreiber, Legionellenbelastung usw.)
- Vorgefundene Unterlagen
- Zeitpunkt, Umfang, Methode, Hilfsmittel der Ortsbegehung
- Bestandsaufnahme, Beschreibung des Ist-Zustandes
- Abweichung vom Soll-Zustand
- Beschreibung der hygienischen Schwachstellen, am besten mithilfe einer ausführlichen Fotodokumentation
- erforderliche Sanierungsmaßnahmen
- Bewertung und Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen
- Erstellen eines Maßnahmenplans (kurz-, mittel-, langfristig)
Der Umfang des Berichts kann sich dabei an der Komplexität der betrachteten Trinkwasserinstallation oder an der Deutlichkeit der hygienischen Schwachstellen orientieren. So werden naturgemäß die Gefährdungsanalyse und der zugehörige Bericht bei einem weiträumig kontaminierten Krankenhaus einen anderen Umfang haben als bei einem Mehrfamilienhaus, in welchem Legionellen nur in einer leer stehenden Wohnung gefunden wurden.
Dieser Beitrag von Thomas Huber ist zuerst erschienen in SBZ/01-2016, bearbeitet von der haustec-Redaktion. Thomas Huber ist Referent für Technik beim Fachverband SHK Baden-Württemberg in Stuttgart.
Hinweis: Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat im September 2016 in Kooperation mit dem Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) und dem ZVSHK die Richtlinie „6023 Blatt 2: Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse“ als Entwurf herausgegeben. Die Richtlinie soll eine Grundlage zur Erstellung von vereinheitlichten und zielführenden Gefährdungsanalysen schaffen.
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