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Neue Gesetze: Das ändert sich im Jahr 2025

Nordrhein-Westfalen: Solardachpflicht

Wer in NRW 2025 ein neues Wohngebäude bauen möchte, muss künftig eine PV-Anlage auf dem Dach installieren. Dies gilt für alle Bauanträge, die ab dem 1. Januar gestellt werden. Demnach muss die PV-Anlage mindestens 30 Prozent der Dachfläche bedecken. Ab dem 1. Januar 2026 gilt auch für Bestandsbauten eine Solardachpflicht, wenn das Dach komplett neu eingedeckt wird. Kein Gesetz ohne Ausnahmen. Das gilt auch in diesem Fall. Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche und sogenannte Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude wie Garagen oder Lauben sind von der PV-Dach-Pflicht befreit. Die Solarpflicht entfällt ebenfalls, wenn die Inbetriebnahme einer PV-Anlage anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht – etwa Denkmalschutz – im Einzelfall technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Recht auf Smart Meter

Private Haushalte in Deutschland können ab Januar 2025 darauf bestehen, dass bei ihnen Smart Meter installiert werden. Ab Bestellung durch den Verbraucher muss der zuständige Messstellenbetreiber innerhalb von vier Monaten den Einbau vornehmen. Sinnvoll ist ein Smart Meter bei Haushalten mit hohem Stromverbrauch – etwa durch Wärmepumpe oder E-Auto, mit PV-Anlage – oder, wenn ein dynamischer Stromtarif genutzt werden soll.

Mehr dynamische Stromtarife

Stromanbieter müssen ab 1. Januar 2025 allen Kunden mit Smart Meter einen dynamischen Stromtarif anbieten. Für Haushalte ohne E-Auto, Batteriespeicher oder Wärmepumpe lohnen sich solche Tarife laut der Verbraucherzentrale NRW allerdings nicht, da diese kaum Möglichkeiten haben, ihren täglichen Stromverbrauch zeitlich zu verlagern.

Höhere Stromumlagen

Um rund 1,3 Cent/kWh steigen ab 2025 die Stromumlagen auf 3,15 Cent/kWh brutto an. Die Erhöhung soll die Verteilnetzentgelte in Deutschland gerechter verteilen.

Gasnetzentgelte: Deutliche Steigerung

Wer noch mit Gas heizt, muss ab 2025 mit Mehrkosten von rund 80 Euro pro Jahr rechnen. Ursache dafür sind meist die kürzeren Abschreibungsdauer für die Gasnetze sein. Diese dürfen Netzbetreiber zum ersten Mal ansetzen.

CO2-Preis steigt

Das Heizen mit fossilen Energieträgern wird teurer, da der CO2-Preis ab 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne steigt. Betroffen davon sind fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel.

EU-Batterieverordnung

Bereits seit Februar 2024 gilt in der EU die Europäische Batterieverordnung. Ab August wird sie in Deutschland mit dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) umgesetzt. Dieses führt die Zielvorgaben zur Kennzeichnung, zum Sammeln und zum Recyceln alter Batterien ein. Künftig sollen Verbraucher dann auch ausgediente Akkus von E-Bikes oder E-Scootern bei kommunalen Wertstoffhöfen abgeben dürfen.

GKV-Zusatzbeitrag und Beitrag zur Pflegeversicherung steigen

Gesetzliche Krankenkassen dürfen ab 2025 einen höheren Zusatzbeitrag verlangen. Er steigt von 0,8 Prozent auf maximal 2,5 Prozent. Wie hoch der Anstieg tatsächlich ausfällt, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Diese dürfen selbst über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden. Eine Erhöhung führt jedoch zu einem Sonderkündigungsrecht für die Versicherten.

Zudem erhöhen sich die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Die Anhebung soll die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherstellen. Für Kinderlose erhöht sich der Beitragssatz dann auf 4,2 Prozent. Familien mit Kindern zahlen weniger, die Staffelung reicht von 3,6 Prozent bei einem Kind bis 2,6 Prozent bei fünf oder mehr Kindern.

Umsetzung der Trinkwasserverordnung

Bereits seit Juni 2023 gilt die neue europäische Regelungen zum Schutz des Trinkwassers, die in der EU-Trinkwasserverordnung festgeschrieben sind und vom Umweltbundesamt überwacht werden. Am 1. März 2025 tritt zusätzlich die neue Bewertungsgrundlage „Kontakt mit Trinkwasser“, Anlage D in Kraft. Diese enthält strengere Richtlinien für Materialien und Werkstoffe, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen. Die Grundlage muss bei Neuinstallation oder Reparatur von Wasserleitungen und -versorgungsanlagen befolgt werden. Für die korrekte Einhaltung sind jeweils die Fachbetriebe verantwortlich, die an der Trinkwasserinstallation im Gebäude arbeiten – nicht die Verbraucher.

Echtzeitüberweisung in wenigen Sekunden

Zum 9. Januar 2025 müssen Banken und Sparkassen in Europa Überweisungen in Euro unabhängig von Tag und Stunde empfangen. Ab Oktober 2025 müssen zudem Kunden in der Lage sein, dass bei Überweisungen das Geld innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger ankommt. Das gilt an 365 Tagen im Jahr – also auch am Wochenende und an Feiertagen. Für Nicht-Euro-Überweisungen innerhalb der EU soll die Echtzeitüberweisung ab 2027 möglich werden.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze

Menschen mit höherem Einkommen müssen ab 1. Januar 2025 mehr Sozialabgaben leisten. In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze von aktuell 5.175 auf 5.512,50 Euro brutto im Monat. Bei der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Bemessungsgrenze derzeit im Osten bei monatlich 7.450 Euro, im Westen bei 7.550 Euro. Ab Januar 2025 gilt für ganz Deutschland 8.050 Euro.

Mindestlohn steigt

Ab 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde.

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