Gesetze im Oktober: Gasumlage und Heizungsprüfpflicht
Gasumlage: Höhere Kosten für Kunden
Das Bundeswirtschaftsministerium will zum 1. Oktober 2022 die Gasumlage einführen. Mit ihr soll die Gasversorgung in Deutschland sichergestellt werden. Für Kunden kann dies aber teuer werden. Pro Kilowattstunde werden 2,4 Cent zusätzlich fällig. Allerdings ist noch nicht sicher, dass die Gasumlage tatsächlich eingeführt wird. Aufgrund der Verstaatlichung des Gasimporteurs Unipers könnte die Umlage noch gekippt werden. Tritt sie in Kraft, gilt die Gasumlage bis zum 1. April 2024.
Mehrwertsteuer auf Gas sinkt
Zum Ausgleich der Gasumlage senkt die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 Prozent auf 7 Prozent.
Prüfpflicht für Gasheizungen
Ab Oktober müssen Hausbesitzer mit einer Gasheizung einen regelmäßigen Check der Anlage durchführen lassen. Ziel ist es, dass die Heizungen effizienter laufen und damit Energie einsparen. Zum Heizungscheck soll auch ein hydraulischer Abgleich gehören.
Höherer Mindestlohn
Zum 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde. Zusätzlich erhöht sich auch die Verdienstobergrenze für Minijobs: von 450 Euro auf 520 Euro. Die Bezahlung für Minijobs orientiert sich nun an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden und dem Mindestlohn.
Neue Corona- und Impfregeln
Ab Oktober muss in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen wieder bundesweit eine FFP2-Maske getragen werden. Bevor Sie eine Klinik oder ein Pflegeheim betreten dürfen, müssen Sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Maskenpflicht in Fernzügen wird fortgeführt, in Flugzeugen hingegen fällt die Pflicht zum Tragen einer Maske. Im Nahverkehr sowie in Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen können die Länder selbst entscheiden, ob eine Maskenpflicht gilt. Ein negativer Corona-Test kann in diesem Fall von der Pflicht entbinden. In Schulen und Kitas kann ebenfalls eine Testpflicht eingeführt werden. Ab der fünften Klasse ist auch eine Maskenpflicht wieder möglich. Verschlechtert sich die Infektionslage, haben die Bundesländer die Befugnis, strengere Regeln zu erlassen.
Ebenfalls ab Oktober gibt es Änderungen am Impfstatus. Nur wer dreimal geimpft oder zweimal geimpft und einmal genesen (nur mit entsprechendem Nachweis) gilt als vollständig geimpft. Dies kann Auswirkungen haben, wenn wieder 2G- oder 3G-Regelungen eingeführt werden. Eine Auffrischung der Corona-Impfung bietet sich spätestens jetzt an.
Grundsteuererklärung: Frist endet
Bis zum 31. Oktober müssen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgeben.
Winterzeit beginnt
Am 30. Oktober 2022 werden die Uhren um 3 Uhr wieder um eine Stunde zurückgedreht. Die von der EU geplante Abschaffung der Zeitumstellung ist immer noch nicht beschlossen.