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Schiedsspruch am Bau: Erhöhung der Tariflöhne und -gehälter

In der Schlichtungsverhandlung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes gemeinsam mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hat Schlichter Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts a.D., folgenden Schiedsspruch vorgelegt:

  • Laufzeit: 1.4.2024 bis 31.3.2026
  • Wiedereingliederung der Lohngruppen 1 und 2 in die Lohntarifverträge
  • Erhöhung der Tariflöhne und -Gehälter ab 01.05.2024 um 250 Euro und ab 01.04.2025 im Tarifgebiet West um 4,15 Prozent und im Tarifgebiet Ost um 4,95 Prozent
  • Die Ausbildungsvergütungen der gewerblichen und kaufmännisch/technischen Auszubildenden werden im 1. Ausbildungsjahr ab dem 01.05.2024 bundeseinheitlich auf 1.080 € angepasst. Für die darauffolgenden Ausbildungsjahre sind weitere Erhöhungen vorgesehen.

Über den Schiedsspruch wird nun in den Mitgliedsverbänden der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft bis zum 3. Mai 2024 abgestimmt.

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