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Neue Gesetze im April: Qualifizierungsgeld, Tarifverhandlungen, Cannabis

Qualifizierungsgeld als Lohnersatz

Sind Betriebe und Beschäftige vom Strukturwandel betroffen - etwa der Wechsel bei der Produktion von Autos mit Verbrennungsmotor auf E-Autos - können Beschäftige ab 1. April für eine Weiterbildung freigestellt werden. Ihre Stelle behalten sie dabei. Dabei wird von der Bundesagentur für Arbeit ein Qualifizierungsgeld in Höhe von 60 Prozent des Nettogehalts als Lohnersatz gezahlt. Wer mindestens ein Kind hat, erhält 67 Prozent.

Der Betrag kann durch den Arbeitgeber aufgestockt werden. Ein Antrag auf Qualifizierungsgeld muss der Arbeitgeber stellen und mindestens drei Monate vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.

Bauhauptgewerbe: Tarifverhandlungen

Am 9. April startet die nächste Verhandlungsrunde im Bauhauptgewerbe. Die zweite Runde blieb im März ohne Ergebnis. Aktuell läuft der Tarifvertrag am 31. März 2024 aus.

Azubis erhalten Mobilitätszuschuss

Arbeiten Auszubildende in einem Betrieb weit entfernt von zu Hause, erhalten sie einen Mobilitätszuschuss. Im ersten Ausbildungsjahr werden pro Monat zwei Familienheimfahrten übernommen.

Cannabislegalisierung

In Deutschland ist ab 1. April 2024 Cannabis im begrenzten Maße für Erwachsene legal. Über 18-Jährige dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum mit sich führen. Zu Hause ist es erlaubt, bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis zu lagern. Ferner ist es erlaubt, drei lebende Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung zu züchten. Das Kiffen im öffentlichen Raum ist in Schulen, Sportstätten sowie 100 Meter Luftlinie um den Eingangsbereich verboten. Inwiefern der Cannabiskonsum auf dem Betriebsgelände von Unternehmen erlaubt ist, dürfen Arbeitgeber selbst festlegen.

Berufsorientierungspraktikum

Ab April ist es möglich, ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum zu starten. Bei kurzen sowie überregionalen Praktika übernimmt der Staat Fahrt- und Unterkunftskosten.

Gas und Fernwärme: Mehrwertsteuererhöhung

Ab April gilt für Gas und Fernwärme wieder der vorgesehene Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Bis Ende März galt der niedrigere Satz von 7 Prozent.

Neue Plastikabgabe: Registrierung möglich

2025 für die Bundesregierung eine neue Plastikabgabe ein, durch die Betrieb verpflichtet sind, die Reinigungs- und Entsorgungskosten für in Parks oder auf Straßen anfallenden Abfall mitzutragen. Die Abgabe gilt für Betrieb, die Verpackungen von Speisen und Getränken für den direkten Verzehr zum ersten Mal in den Verkehr bringen. Ab dem 1. April 2024 können sich Betriebe schrittweise für die Plastikabgabe registrieren.

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