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Förderung von Wallboxen: Verlängerte Frist für Inbetriebnahme

Den KfW-Zuschuss könne laut einer Pressemitteilung der KfW voraussichtlich bis Dezember 2022 beantragt werden. Dann würden die Fördermittel ausgeschöpft sein. Die KfW empfiehlt daher Unternehmen, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Wer bereits einen Zuschuss beantragt und eine Zusage erhalten hat, könne mit einer Reservierung rechnen. Dabei gelte neu eine 18-monatige statt einer 12-monatigen Frist, um die Ladestationen in Betrieb zu nehmen.

Weitere Informationen gibt die KfW auf ihrer Infoseite.

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