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Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich im Februar 2019

1. Emissionshandel: Klimaschutz durch weniger Emissionen

Die Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG), die Ende Januar in Kraft getreten ist, setzt die europäische Reform in deutsches Recht um. Gleichzeitig sichert das Vorgehen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrien in der EU, denn bestimmte Emissionszertifikate werden auch in der vierten Handelsperiode von 2021 bis 2030 zunächst einmal kostenlos zugeteilt. Durch die zügig eingeleitete Umsetzung der Richtlinie gewährleistet die Bundesregierung den rechtzeitigen Start des Antragsverfahrens zur kostenlosen Zuteilung der Zertifikate im Frühjahr 2019.

2. Arzneimittel werden fälschungssicherer

Verpackungen von Medikamenten müssen ab dem 9. Februar 2019 besondere Sicherheitsmerkmale tragen: eine individuelle Nummer sowie ein Siegel, das unerlaubtes Öffnen erkennen lässt. So soll verhindert werden, dass gefälschte Arzneimittel in Umlauf geraten. Mit der Verordnung wird deutsches Recht an europäische Standards angepasst.

3. Kein Energielabel für Staubsauger mehr

Wer künftig einen neuen Staubsauger kaufen will, wird sich zum Vergleich des Energieverbrauchs nicht mehr an einem Energielabel orientieren können. Stattdessen kann der Käufer jedoch Herstellerangaben zum Vergleich heranziehen. Seit dem 19. Januar 2019 dürfen Händler neue Staubsauger nicht mehr mit einem Energielabel bewerben. Bereits angebrachte Etiketten zur Energieverbrauchskennzeichnung müssen unverzüglich von den Staubsaugern entfernt oder überklebt werden. Grundlage ist ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union. Das Gericht hat festgestellt, dass die von der EU-Kommission gewählte Prüfmethode, womit Energieeffizienz von Staubsaugern zu bestimmen ist, sich nicht nah genug an dem tatsächlichen Verbraucherverhalten orientiert. Denn es waren nur Tests mit leeren Staubsaugerbeuteln vorgesehen. Das Kennzeichnungsverbot bezieht sich sowohl auf Werbung in Printmedien und im Internet, als auch auf das Ausstellen in Verkaufsräumen.

4. Dieselfahrverbote

Das Land Hessen hat das geplante Dieselfahrverbot zum 1. Februar für Frankfurt ausgesetzt. Zunächst sollen andere Schritte geprüft werden, um die Werte zu senken. Stuttgart hat bereits zum Jahresanfang eine Verbotszone für Diesel eingeführt. Weitere Städte sollen folgen.

5. Höhere Erwerbsminderungsrenten

Zum 1. Februar treten Änderungen an der Erwerbsminderungsrente in Kraft. Die Zurechnungszeit für Rentner bei einem Rentenbeginn ab dem 1. Januar 2019, die bisher maximal bis 62 Jahre und drei Monate galt, wird auf das vollendete 65. Lebensjahr und drei Monate angehoben.

6. Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan

Ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan soll zum 1. Februar in Kraft treten. Der Zweck: Handelsräume stärken und Hemmnisse abbauen.

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