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Energieausweis: Wer braucht ihn, wer nicht?

Frank Urbansky

Im Gebäudeenergiegesetz GEG werden Angaben und Ausstellung von Energieausweisen in Teil 5, §§ 79 bis 88 geregelt. Demnach muss für fast jedes neu gebaute Gebäude ein Energieausweis ausgestellt werden. Ein Energieausweis ist laut GEG als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis auszustellen. Beim Verbrauchsausweis geht es um die Berechnung der wirklichen Verbräuche. Für diese werden Heizkosten oder Verbrauchsmessungen genutzt.

Für umfassend sanierte Gebäude braucht es einen Energiebedarfsausweis. Auch wenn Häuser und Wohnungen verkauft oder neu vermietet werden, muss ein Energieausweis für die zukünftigen Nutzer ausgestellt werden. Für diesen werden die Kennwerte des Energiebedarfs eher theoretisch ermittelt, und zwar mit Hilfe von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Daten unter anderem für das Heizsystem sowie Rahmenbedingungen wie Klima, Nutzerverhalten und Raumtemperatur. Nur Wohnraum-Eigentümer brauchen ihn nicht, sowie Baudenkmäler und kleine Wohngebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Grundfläche.

Ein Energieausweis muss für fast alle Wohngebäude erstellt werden.

Von wenigen Ausnahmen abgesehen sind für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten nur Energiebedarfsausweise auszustellen. Bei Nichtwohngebäuden im Bestand gilt im Allgemeinen Wahlfreiheit zwischen Energieausweis und Energiebedarfsausweis. Werden die Gebäude jedoch neu gebaut, ist nur ein Energiebedarfsausweis zulässig.

Problem: Nutzer wollen es wärmer als geplant

Allerdings sind beide Dokumente mitunter nicht sehr aussagekräftig. Das Institut für Energie- und Umweltforschung in Heidelberg (ifeu) hat herausgefunden, dass die berechneten Werte meist nicht mit den gemessenen übereinstimmen, was vor allem am Nutzerverhalten liegt. Sprich: Man hat es gern wärmer als geplant.

Doch was steht in den beiden Arten von Energieausweisen eigentlich drin? Der wichtigste Wert ist der Verbrauchswert bezogen auf die Raumfläche, der in kWh je m2 und Jahr angegeben wird. In ihm sind Strom, Heizung, Warmwasser und alle weiteren möglichen Faktoren, etwa Klimaanlagen, mit eingerechnet. Für Verbraucher wird ein guter energetischer Standard anhand einer Farbskala von grün bis rot symbolisiert. Grün gilt logischerweise für einen hohen energetischen Standard, also für einen geringen Energieverbrauch, bei rot ist es umgekehrt. Ergänzt wird diese Darstellung um Effizienzklassen von A+ bis H, wie das auch von Elektrogeräten bekannt ist. A ist hier mit grün zu vergleichen, H mit dunkelrot.

Der energetische Standard ist für den Nutzer anhand einer Farbskala erkennbar. Hierbei steht grün bzw. A+ für einen hohen energetischen Standard, und rot bzw. H für einen sehr niedrigen.

Mietern und Verbrauchern soll der Energieausweis so generell helfen, die späteren Betriebskosten für eine Wohnung oder ein Gebäude abzuschätzen. Deswegen ist ein Teil des Energieausweises Vorschlägen für Sanierungsmaßnahmen vorbehalten, wenn ein Gebäude nicht grün oder A erreicht. Diese sind jedoch rein informativ und stellen keinerlei Verpflichtung dar, die empfohlenen Maßnahmen auch umzusetzen.

Wer darf den Energieausweis ausstellen?

Ausgestellt werden Energieausweise von dafür zugelassenen Energieberatern sowie von sogenannten Inhabern einer „baunahen“ Ausbildung, als da wären: Bau-Handwerker, Techniker, Bauingenieure und Architekten. Diese sollten eine Fortbildung für energiesparendes Bauen absolviert haben. Auch das wird durch das eingangs erwähnte GEG geregelt. Die Kosten für die Ausstellung liegen bei teils deutlich unter 100 Euro, etwa für Verbrauchsausweise einzelner Wohnungen, 200 bis 300 Euro für Einfamilienhäuser und deutlich mehr für große Immobilien.

Quelle: dena

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