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Corona-Quarantäne: Wer muss arbeiten und wer nicht?

Dörte Neitzel
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Mit steigenden Infektionszahlen wird auch die Anzahl derer größer, die in Quarantäne müssen, weil sie Kontaktperson sind. Da stellt sich die Frage: Müssen Arbeitnehmer in Quarantäne arbeiten? Braucht es eine Krankschreibung? Oder stellt der Arbeitgeber den Mitarbeiter automatisch frei?

Das Wichtigste zuerst: Wer wegen des Verdachts auf eine mögliche Infektion in Quarantäne geschickt wird, ist nicht automatisch krankgeschrieben.

Krank oder nicht krank?

Der primäre Unterscheidungsfaktor zwischen „arbeiten“ und „nicht arbeiten“ sind mögliche Krankheitssymptome. Denn es gilt: Sobald sich die Covid-typischen Anzeichen zeigen, müssen Arbeitnehmer nicht arbeiten – nicht im Betrieb und auch nicht im Homeoffice.

Unter Umständen benötigen sie jedoch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) durch den Hausarzt. Dies geht aktuell noch telefonisch. Meist wird zudem ein PCR-Test angeordnet, um eine Coronainfektion nachzuweisen.

Was aber, wenn eine Kontaktperson oder sogar ein nachweislich Infizierter gar keine Krankheitssymptome aufweist. Dann heißt es abwägen, ob die Arbeit auch in häuslicher Isolation machbar ist.

Homeoffice – ja oder nein?

Die zweite Frage lautet also: Kann der Arbeitnehmer seine Arbeit auch im Homeoffice ausüben? Ist die Antwort darauf ein klares „Ja“, weil Unternehmen und Mitarbeiter das bereits während der Lockdowns in den vergangenen zwei Jahren so gehandhabt haben, muss gearbeitet werden.

Wer dagegen zwingend Maschinen bedienen oder auf Baustellen vor Ort sein muss, ist in der Regel von seiner Arbeitspflicht befreit. Dann erhalten Arbeitnehmer ihr Gehalt weiter – die Entgeltfortzahlung ist über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt. Allerdings muss der Mitarbeiter die behördliche Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber einreichen.

Eine Ausnahme ist davon möglich: wenn der Arbeitgeber Aufgaben hat, die der quarantänisierte Arbeitnehmer auch zu Hause erledigen kann. Dann darf er diese delegieren. Aber nicht alle Aufgaben sind zumutbar. So kann und darf eine Erzieherin beispielsweise Dokumentationsaufgaben erledigen, sofern diese auch bislang erledigen musste.

Ein Schlosser dürfte jedoch nicht verpflichtet werden, in Quarantäne Rechnungen zu sortieren. Diese Aufgabe hat mit seinem eigentlichen Job nichts zu tun.

Werden Quarantänetage mit dem Jahresurlaub verrechnet?

Nein, Urlaub ist Urlaub, daher werden die Tage nicht von einer möglichen Quarantäne abgezogen. Wer krank ist, muss sich vom Arzt krankschreiben lassen, ansonsten prüft der Arbeitgeber, ob die Arbeit im Homeoffice möglich ist.

 

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