Telefonische Krankschreibung bis Ende März 2022 möglich
Die Möglichkeit der Krankschreibung per Telefon wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA bis 31. März 2022 verlängert. Demnach können Ärzte weiterhin bundesweit eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen nachdem eine Anamnese nur telefonisch erfolgt ist. Die Sonderregelung galt ursprünglich nur bis 31. Dezember 2021.
Somit können Versicherte, die an Atemwegserkrankungen leiden, auch weiterhin telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden und für weitere sieben Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sich der verantwortliche Arzt durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugt.