Bauverband fordert Ausnahmen bei der Tachographenpflicht
Das EU-Parlament will über mehrere Änderungen bei den Sozialvorschriften im Straßenverkehr abstimmen. Unter anderem geht es dabei um die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten von Fernfahrern durch Fahrtenschreiber.
„Im Sinne einer erhöhten Verkehrssicherheit, zum Beispiel im Speditionsgewerbe, ist die Regelung sicher in Ordnung“, erklärt der Geschäftsführer der Landesvereinigung Bauwirtschaft, Thomas Möller. Allerdings kritisiert er, dass unter diese Verordnung auch Betriebe des Baugewerbes fallen, die meist nur auf geringen Distanzen im Werkverkehr unterwegs sind.
„Unsere Firmen setzen ihre Transporter und Nutzfahrzeuge in der Regel nur für relativ kurze Fahrten zwischen Betrieb, Baustelle und Materiallager ein. Ihr Hauptjob ist es zu bauen, nicht zu fahren! Der Zeit- und Kostenaufwand für die Kontrolle der Lenkzeiten ist daher für Bauunternehmen absolut unverhältnismäßig.“
Konkret fordert der Verband, dass Bauunternehmen, die Baumaterialien und Geräte zu ihren Baustellen transportieren, generell von der Tachographenpflicht ausgenommen werden. Zumindest aber sollte die derzeitige Handwerkerausnahme von 100 auf künftig 150 Kilometer rund um den Betriebsstandort ausgeweitet werden. Erleichterungen sollte es außerdem auch für Bau-Lkw geben. Bislang gilt die Ausnahme nur für Klein-Lkw unterhalb von 7,5 Tonnen, die auf dem Bau üblicherweise nicht zum Einsatz kommen.
Auch Transporte von Material, das nur kurze Zeit verarbeitet werden kann, wie Mischbeton, Asphalt oder Flüssigböden, müssten von der Fahrtenschreiberverpflichtung ausgenommen werden. “Solche Lkw haben logischerweise nur begrenzte Transportwege zurückzulegen und sind damit keine Gefahr für die Verkehrssicherheit wegen zu langer Lenkzeiten. Wir appellieren deshalb an den gesunden Menschenverstand unserer EU-Abgeordneten und fordern, dass nicht ganze Branchen zusätzlich mit unnötigen Auflagen belastet werden, die nur zu noch mehr Kosten und noch mehr Bürokratie führen.“