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Baupreise für Wohngebäude steigen weiter

Die Preise für Rohbauarbeiten an Wohngebäuden stiegen von Mai 2023 bis Mai 2024 um 0,6 %. Den größten Anteil an den Rohbauarbeiten und auch am Gesamtindex für den Neubau von Wohngebäuden haben Betonarbeiten und Mauerarbeiten. Während Betonarbeiten im Vorjahresvergleich um 1,2 % günstiger waren, nahmen die Preise für Mauerarbeiten im Vergleich zum Mai 2023 um 0,8 % zu.

Für Dachdeckungsarbeiten (vormals Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten) erhöhten sich die Preise um 3,2 %, Erdarbeiten waren 4,2 % teurer als im Mai 2023. Die Preise für Zimmer- und Holzbauarbeiten stiegen im Mai 2024 nach einem Rückgang im August und November 2023 sowie einem anschließenden Wiederanstieg im Februar 2024 wieder auf das gleiche Niveau wie im Mai 2023 (0,0 %).

Die Preise für Ausbauarbeiten lagen im Mai 2024 um 4,1 % über denen des Vorjahresmonats. Hierbei erhöhten sich die Preise für Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen (zum Beispiel Wärmepumpen) um 6,0 %. Diese haben unter den Ausbauarbeiten neben Metallbauarbeiten den größten Anteil am Baupreisindex für Wohngebäude. Für Metallbauarbeiten stiegen die Preise um 3,0 %. Bei Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnischen Anlagen (vormals Nieder- und Mittelspannungsanlagen) – dies sind zum Beispiel Elektro-Warmwasserbereiter und Kommunikationsanlagen – nahmen sie um 7,1 % zu, bei Wärmedämm-Verbundsystemen um 2,8 %.

Neben den Baupreisen werden auch die Preise für Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden (ohne Schönheitsreparaturen) erhoben. Diese lagen im Mai 2024 um 3,7 % über denen des Vorjahresmonats.

Die Neubaupreise für Bürogebäude stiegen zwischen Mai 2023 und Mai 2024 um 3,1 %, für gewerbliche Betriebsgebäude stiegen sie um 2,8 %. Im Straßenbau erhöhten sich die Preise um 4,4 % gegenüber Mai 2023.

Methodische Hinweise

Mit dem Berichtsmonat Mai 2024 wurden die Preisindizes für die Bauwirtschaft auf das neue Basisjahr 2021=100 umgestellt. Die Umstellung auf ein neues Basisjahr erfolgt turnusmäßig in der Regel alle fünf Jahre. Aufgrund einer EU-Verordnung (Verordnung 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken sowie Durchführungsverordnung 2020/1197) ist das Jahr 2021 das aktuelle Basisjahr und nicht das Jahr 2020.

Im Rahmen der Umbasierung kam es zu Anpassungen bei der Bezeichnung einiger Bauleistungen beziehungsweise Bauarbeiten (beispielsweise bei den Nieder- und Mittelspannungsanlagen, die nun als Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen bezeichnet werden). Zudem wurden 10 neue Bauleistungen in die der Berechnung zugrundeliegenden Wägungsschemata aufgenommen. Mit der Umstellung wurden alle Indizes ab Februar 2021 unter Berücksichtigung der aktualisierten Wägungsschemata neu berechnet. Die auf der alten Basis 2015 ermittelten Preisindizes verlieren damit ihre Gültigkeit.

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