Eurovignette: Ausnahmen für Handwerker sind möglich
Das europäische Parlament hat die Reform der Straßenbenutzungsgebühren gebilligt. Demnach sollen zeitbasierte Mautsysteme zugunsten einer entfernungsabhängigen Gebühr auslaufen. Die Gebühren für emissionsfreie oder emissionsarme Fahrzeuge werden gesenkt sowie die neuen Regeln auf Busse, leichte Nutzfahrzeuge und Pkw ausgedehnt.
Am 17. Februar 2022 hat das Plenum des Europaparlaments das Trilogergebnis zur Eurovignetten-Verordnung vom Juni 2021 endgültig bestätigt und damit auch die Möglichkeit für eine Handwerkerausnahme in den Mitgliedstaaten angenommen.
Der Verkehrsausschuss hatte im Januar zugestimmt, der Rat bereits im Herbst 2021. Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks Holger Schwannecke hierzu:
"Es ist eine sehr gute Entscheidung für das deutsche Handwerk, dass das Europaparlament das Trilogergebnis zur Eurovignetten-Verordnung endgültig bestätigt hat und damit jahrelange, teils zähe Verhandlungen mit Rückschritten endlich hinter uns liegen. Die Abgeordneten, aber auch die Mitgliedstaaten im Rat haben aus unserer Sicht die richtige Entscheidung getroffen: Es ist im Sinne unserer Handwerksbetriebe, es den EU-Mitgliedstaaten zu überlassen, ob sie Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes von Maut- oder Nutzungsgebühren ausnehmen wollen. Für Handwerksbetriebe mit ihren kleinen und mittelschweren Transportern sind hierdurch gezielte Ausnahmeregelungen möglich.
Handwerkerinnen und Handwerker unternehmen Fahrten, um zur Baustelle beziehungsweise zu den Kundinnen und Kunden zu gelangen und dort einen Auftrag auszuführen. Dafür fahren sie beispielsweise aus ländlichen Räumen in Großstädte. Möglichkeiten, ihre Fahrten auf andere Verkehrsträger zu verlagern, haben sie nicht. In Deutschland wären diese regional tätigen Betriebe durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten extrem große Mautnetz, das auch Bundesstraßen umfasst, finanziell sehr belastet worden.
Wir begrüßen daher, dass innerhalb der EU-Mautregelung praxistaugliche Ausnahmen gefunden werden konnten, die den Transport eigener Materialien durch Handwerksbetriebe ausnehmen und diesen somit zusätzliche Bürokratie ersparen.
Jetzt muss es darum gehen, diese mit großer Mehrheit gefundene europäische Lösung auch in Deutschland in die Praxis umzusetzen, wenn zukünftig die Mautpflicht auf den Bereich 3,5 bis 7,5 Tonnen ausgedehnt wird."