Digitaler Tachograph: EU-Parlament nimmt Bestimmungen zum Fahrtenschreiber an
Der Transportausschuss des Europaparlaments hat in zweiter Lesung die Bestimmungen zum Digitalen Tachographen (Digitaler Fahrtenschreiber) angenommen. Das Ausschussergebnis wird voraussichtlich im Juli durch das Plenum bestätigt werden.
Dazu erklärt Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke: „Erfreulicherweise konnten wir uns bei der Abstimmung zur Ausweitung der Tachographenpflicht mit unserer Argumentationslinie durchsetzen, dass im Handwerk das Lenken von Fahrzeugen für den Fahrer eben nicht die Haupttätigkeit darstellt. Diese Abgrenzung und Definition unterscheidet den Gerüstbauer, Dachdecker oder Zimmerer entscheidend vom Speditionsfahrer und von sonstigen Berufskraftfahrern.
Insofern ist es folgerichtig, dass einige Nachweispflichten und Sozialvorschriften, die für Berufskraftfahrer gelten, mit dem heutigen Abstimmungsergebnis nicht auf Handwerker angewendet werden. Es ist allerdings bedauerlich, dass trotzdem die Gelegenheit nicht genutzt worden ist, umfassendere Ausnahmen für unsere Betriebe festzuschreiben. Nach wie vor führen die Auflagen im Rahmen der Tachographenpflicht für unsere Unternehmen zu ungerechtfertigten finanziellen und bürokratischen Belastungen", so Schwannecke.
Handwerkerfahrten dienen nicht dem Transport von Waren
"Handwerker unternehmen Fahrten allein deshalb, um zur Baustelle bzw. zum Kunden zu gelangen und dort einen Auftrag auszuführen und fahren nicht durch halb Europa zwecks des Transports und der Auslieferung von Waren und Gütern", erläutert der ZDH-Generalsekrtär weiter.
"Für den neu einbezogenen Gewichtsbereich zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen wurde die Freistellung des Handwerks sehr konsequent vollzogen. Das wäre auch für andere Bereiche wünschenswert gewesen etwa für den Bewegungsradius, innerhalb dessen kein Fahrtenschreiber eingebaut werden muss. Dieser hätte für Handwerker zumindest auf 150 Kilometer ausgedehnt werden sollen.“