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Das Arbeitsgericht Duisburg hat in einem Fall (Az.: 5 Ca 138/22) über das Laden eines Elektrofahrzeugs am Arbeitsplatz entschieden. Ein Mitarbeiter wurde fristlos entlassen, nachdem er sein Hybridauto entgegen der Hausordnung aufgeladen hatte.
Der Mitarbeiter begründete sein Handeln mit einem plötzlichen Leistungsabfall des Akkus. Der Arbeitgeber sah in dem Vorfall einen Vertrauensbruch, trotz minimaler finanzieller Auswirkungen.
Nachdem festgestellt wurde, dass der Mitarbeiter mehrmals gegen das Verbot verstieß, urteilte das Gericht, dass eine Abmahnung ausreicht. Ausschlaggebend war, dass der Arbeitgeber das Laden privater Handys duldete, obwohl dies gegen die Hausordnung verstieß.
Die Entscheidung stellt eine wegweisende Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Arbeitsplatzregeln dar und wirft Fragen zur konsistenten Durchsetzung von Unternehmensrichtlinien auf. Sie zeigt auch die wachsende Relevanz von Elektrofahrzeugen im Arbeitskontext.
Mit der Berufung des Arbeitgebers beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf bleibt die endgültige Klärung offen. Die Entscheidung könnte prägend für zukünftige Fälle sein und ist entscheidend für die Entwicklung klarer Richtlinien zur Elektromobilität am Arbeitsplatz.