Ende 2017 läuft die zweite Austauschfrist für alte Holzöfen ab
Insgesamt lodern rund 10 Millionen Feuerstätten - zu denen Kamin- und Kachelöfen, Heizkamine, Pelletöfen und Kochherde zählen - in deutschen Haushalten. Viele von diesen Holzfeuerungen sind technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz nicht mehr gerecht. Daher müssen seit Januar 2015 schrittweise alte Feuerstätten stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Waren es Anfang 2015 alle Geräte, die 40 Jahre und älter sind, betrifft die aktuelle Maßnahme alle Holzfeuerungen mit einer Typprüfung vor dem 1. Januar 1985.
Laut Statistik sind über eine Million Altgeräte von der zweiten Austauschwelle betroffen. Diese Geräte sind zum Stichtag mindestens 32 Jahre alt. Damit sowohl der Betreiber als auch der Schornsteinfeger die Feuerstätte einordnen können, haben der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks und der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. die sogenannte Feuerstättenampel entwickelt.
Bei der sogenannten Feuerstättenschau des Ofens kann der Schornsteinfeger dann anhand des Typenschildes am Ofen und der Ampelfarben das technische Alter bestimmen.
- Rot steht für „Das Gerät ist bereits überfällig“.
- Abgestufte Orangetöne zeigen die Fristen Ende 2017, 2020 und 2024 auf und weisen den Verbraucher darauf hin, bis wann er die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen hat.
- Und wessen Ampel auf Grün steht, der kann sein Gerät auch in Zukunft mit gutem Gewissen befeuern.
Für die Einordnung der Feuerstätte kann der Betreiber auch auf die Online-Datenbank des HKI zugreifen. Und ohne Unterstützung des Schornsteinfegers den Status seiner Holzfeuerung abfragen. In dieser befinden sich alle relevanten Daten von über 5.000 Geräten. Über eine Suchfunktion lässt sich ermitteln, ob die Feuerstätte den Anforderungen der 1. BImSchV entspricht.