Trinkwasserinstallationen: Übergangsfrist läuft im April 2017 aus
Nach dem 10. April 2017 dürfen in Trinkwasserinstallationen gesetzlich bindend nur noch metallene Werkstoffe gemäß UBA-Positivliste eingebaut werden.
Die Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamtes enthält eine Auflistung von Werkstoffen, die nach eingehender Prüfung für Trinkwasserinstallationen geeignet sind und gemäß der Trinkwasserverordnung keinen negativen Einfluss auf die Qualität des Trinkwassers haben.
Nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist dürfen ab dem 10. April 2017 nur noch Armaturen eingebaut werden, die den zugelassenen Werkstoffen entsprechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Neuinstallationen oder Instandhaltungsmaßnahmen von Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser handelt.