Neue BImSchV zum Schutz vor Legionellen seit 19. August 2017 in Kraft
Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheider (42. BImSchV) tritt einen Monat nach der Verkündung, also am 19. August 2017, gemäß § 20 in Kraft. Die 42. BImSchV orientiert sich an den VDI-Kühlturmregeln (VDI 2047 Blatt 2) und macht diese verbindlich. Dazu gibt sie Empfehlungen für Errichtung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider.
Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheider müssen dann gemäß §4 (2) sicherstellen, dass um die hygienische Beschaffenheit des Nutzwassers sicherzustellen, regelmäßig mindestens zweiwöchige betriebsinterne Überprüfungen chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Kenngrößen durchgeführt werden. Weiterhin müssen mindestens alle drei Monate externe Laboruntersuchungen zur allgemeinen Koloniezahl sowie im Speziellen zum Parameter Legionellen durchgeführt werden.
Ziel der 42. BImSchV ist es, durch Anwendung des Standes der Technik eine Kontamination des Kühlsystems mit Legionellen zu verhindern und damit das gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung zu minimieren. Weiterhin sieht die Verordnung eine bessere Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vor. Eine Verkeimung des Kühlturms mit Legionellen soll durch strenge Betreiberpflichten verhindert werden.
Gemäß §13 besteht eine Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen, so muss der Betreiber einer Bestandanlage spätestens einen Monat nach dem 19.07.2018 seine Anlage bei der zuständigen Behörde anzeigen.
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