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KfW-Schnellkredit für den Mittelstand startet ab sofort

Mit dem KfW-Schnellkredit startet ab sofort ein weiterer wichtiger Baustein des umfassenden Schutzschirms der Bundesregierung für den Mittelstand. Nach dem Beschluss des Programms am 6. April und der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission vom 11. April wurden in kürzester Zeit die notwendigen Schritte zur Umsetzung des KfW-Schnellkredits bei der KfW und den Hausbanken geschaffen.

 

Die Maßnahme ist besonders auf Firmen und Betriebe ab 10 Mitarbeiter zugeschnitten ist. Durch die Beantragungen bei der Hausbank ohne weitere Risikoprüfung (der Bund sichert die Schnellkredite zu 100% ab) soll die Hilfe schnell die Unternehmen erreichen und so helfen, die schweren Auswirkungen der Corona-Pandemie zu lindern. Laufzeit ist zehn Jahre

Wer bekommt die KfW-Schnellkredite?

Unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt hat, sofern es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen, soll ein „Schnellkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25 % des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, maximal 800.000 € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Auf Wunsch bis zu zwei tilgungsfreie Jahre zu Beginn, um die kurzfristige Belastung zu senken.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Darüber hinaus gibt es Verbesserungen beim bereits bestehenden KfW-Sonderprogramm. Diese bestehen in einer Verlängerung der Laufzeit von bis zu fünf auf bis zu sechs Jahre, für Kredite bis 800.000  €sogar bis zu 10 Jahre. Zudem wird für die Annahme einer positiven Fortführungsprognose darauf abgestellt, dass die Unternehmen zum Stichtag 31.12.2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufgewiesen haben.

Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag "So sehen die Corona-Hilfen für Handwerker und Co. aus".

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