Covid-19: Was man beim Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen beachten sollte
Betreiber von Lüftungs- bzw. Klimaanlagen werden in diesen Tagen oft mit der Frage konfrontiert, ob das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) übertragen wird.
Nach aktuellem Kenntnisstand werden Corona-Viren durch Tröpfcheninfektion verbreitet. Eine Übertragung von Corona-Viren über Lüftungs- bzw. Klimaanlagen kann deshalb nahezu ausgeschlossen werden. Über die Außenluft- und Zuluftleitungen können aufgrund der eingebauten Filter keine Tröpfchen, die das Corona-Virus enthalten könnten, in die Räume eingetragen werden.
Gemeinsame Empfehlung der Verbände
Der BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung, der FGK - Fachverband Gebäude-Klima und der RLT-Herstellerverband - Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte haben jetzt auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes die gemeinsame Empfehlung "Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie" erarbeitet.
Grundsätzlich wird empfohlen, Räume mit einem möglichst hohen Außenluftanteil zu lüften. Daher ergeben sich u. a. folgende Empfehlungen für den Betrieb der Lüftungs- bzw. Klimaanlagen:
- RLT-Anlagen mit Außenluft nicht abschalten; Außenluftvolumenströme nicht reduzieren, sondern möglichst erhöhen
- Umluftanteile, soweit in den Anlagen vorhanden, zugunsten der Außenluftanteile reduzieren
- Betriebszeiten der Anlagen gegebenenfalls vor und nach der regulären Nutzungszeit verlängern
- Überströmung zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten nach Möglichkeit minimieren
- Wenn möglich, Filter mit höherem Abscheidegrad verwenden
- Luftfeuchtigkeit nicht unter 35 % halten, möglichst über 40 %
- Wartung der Anlagen sicherstellen und Leckagen minimieren
Sekundärluftgeräte (Ventilatorkonvektoren, Induktionsgeräte, Split-Geräte) sind nur im jeweiligen einzelnen Raum wirksam und übertragen keine Keime in andere Räume.