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Mini-KWK-Förderung wird Ende 2020 eingestellt

Seit April 2012 wurden Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW unter bestimmten Voraussetzungen durch das sogenannte Mini-KWK-Impulsprogramm gefördert. Neue Mini-KWK-Anlagen erhalten einen einmaligen Investitionszuschuss, der nach der elektrischen Leistung der Anlage gestaffelt ist.

Ende November wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 26.11.2019 B2) eine Änderung der Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel (Mini-KWK-Richtlinie) veröffentlicht. Die Änderung begrenzt die Gültigkeit der Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2020. Mehr dazu auf der Website des BHKW-Infozentrums

Lesen Sie auch unseren Beitrag zum KWK-Gesetz 2020.

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