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Landesgeld für Solarstromspeicher: Neue Förderbedingungen ab Februar

Neu ist ein Bonus für Speicher an größeren Hausdachanlagen. Im Zuge einer Anschaffung werden künftig auch Ladepunkte für Elektroautos gefördert. Zudem kommen neben Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen jetzt auch Landwirte in den Genuss des Landesgeldes. Bereits im Januar sank die Förderhöhe bei Heimspeichern wie vorgesehen um 33%, bei Gewerbespeichern um 25%. Wer noch von der Förderung profitieren will, sollte sich beeilen, rät Franz Pöter vom Solar Cluster. Zu Jahresbeginn standen zwar fünf Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel in dem stark nachgefragten Förderprogramm könnten jedoch schon vor dem offiziellen Programmende am 31. Dezember 2019 erschöpft sein. Die Förderung ist auf maximal 30% der Nettoinvestitionskosten begrenzt.

Die Neuerungen im Einzelnen

Wer sich seit dem 1. Februar einen netzdienlichen Ladepunkt für Elektroautos anschafft, erhält einen Zuschuss von 500 Euro. Neue Photovoltaikanlagen zwischen 10 und 14 Kilowatt installierter Leistung in Verbindung mit einem Speicher werden einmalig mit 400 Euro zusätzlich gefördert. Ziel ist, den Anteil von größeren Solaranlagen zu erhöhen. Der Zuschuss soll die anteilige EEG-Umlage abfedern, die in diesem Anlagensegment überproportional zu Buche schlägt.

Künftig können auch landwirtschaftliche Betriebe die Unterstützung beantragen. Eine weitere Änderung betrifft das Mindestinstallationsverhältnis: Bislang musste das Leistungsverhältnis von Solaranlage zu Solarspeicher mindestens 1,2:1 betragen, um überhaupt Fördergeld zu erhalten. Das sollte zu große, unwirtschaftliche Speicher verhindern. Diese Förderbedingung wurde nun abgeschwächt: Künftig können die Speicher auch größer sein – die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität wird jedoch nicht gefördert. Auch prognosebasierte Batteriemanagementsysteme sind von Änderungen betroffen: Der Bonus für sie entfällt, da sie künftig ohnehin eine Fördervoraussetzung für kleinere Photovoltaikanlagen mit Speicher sind.

Änderungen zum 1. Januar und 1. Februar

Bereits am 1. Januar ist die Förderhöhe für Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung bis zu 30 Kilowatt wie geplant von 300 auf 200 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Batteriekapazität gesunken. Bei einer typischen Hausdach-Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von 10 Kilowatt gibt es nun einen Zuschuss bis zu 1.660 Euro für die Solarbatterien. Für Speicher an größeren Solaranlagen sinkt der Zuschuss weniger stark, von 400 auf 300 Euro. Da das Ziel der Förderung mehr und größere Anlagen sind, erhalten die gewerblichen, kommunalen und landwirtschaftlichen Akteure für Speicher an größeren Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich 100 Euro mehr pro Kilowattstunde nutzbarer Batteriekapazität.

Wer die Förderung erhalten möchte, muss den Antrag vor dem Kauf des Solarspeichers stellen. Danach gibt es kein Geld vom Land mehr. Für die Batterien des Speichersystems bedarf es außerdem einer Zeitwertersatzgarantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von zehn Jahren. Mit dieser Regelung sollen nur qualitativ hochwertige Systeme gefördert werden. Bei einer Zeitwertersatzgarantie wird im Fall eines Defekts der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt.

Ziel sind mehr Solaranlagen

Das Land will mit der finanziellen Unterstützung Solarstromspeicher günstiger machen, den Bau von Photovoltaikanlagen vorantreiben und in dem Zuge die Belastung der Verteilnetze reduzieren. Das Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ startete im März 2018. Seitdem sind über 2.500 Anträge eingegangen. Das Programm ist Teil der Solaroffensive der Landesregierung und wurde vom Umweltministerium zweimal aufgestockt.

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