Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich im Juni 2019
Gesetz begünstigt schnellen Stromleitungsausbau
Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien nimmt in Deutschland zu. Doch für eine adäquate Stromverteilung gibt es noch Bedarf bei der Infrastruktur. Jetzt gibt es eine Regelung mit der „Stromautobahnen“ von Nord nach Süd schneller ausgebaut werden können. Die Grundlage dafür bildet das Gesetz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus. Es soll die benötigten Genehmigungsverfahren deutlich vereinfachen.
Elektrische Tretroller ab 14 Jahren
Am 15. Juni soll die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft treten. Damit dürfen die immer beliebter werdenden “elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeugen“, also E-Tretroller, am Straßenverkehr teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie verkehrssicher sind, bremsen können, steuerbar sind und eine Beleuchtungsanlage haben.
Allerdings dürfen die elektrischen Tretroller nicht auf Gehwegen fahren, sondern ausschließlich auf Radwegen oder Radfahrstreifen. Wenn diese Wege nicht vorhanden sind, müssen Verkehrsteilnehmer auf die Straße ausweichen. Wer solch ein Fahrzeug fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Bewacherregister tritt in Kraft
Zum 1. Juni startet im Rahmen des Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften das Bewacherregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. In dem elektronischen Register sollen Daten von Bewachungsunternehmen und deren Personal gespeichert werden. Die Verfassungsschutzbehörden der Länder können so Informationen über die Zuverlässigkeit von Personen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben, z.B. Wachpersonen in Flüchtlingsunterkünften, abfragen. In dem Bewachungsregister sind auch Daten zu den Qualifikationen von Sicherheitsbediensteten gespeichert.
Amazon erhöht Mindestverkaufsgebühren
Der Online-Versandhandel Amazon erhöht ab dem 5. Juni in fast allen Kategorien die Mindestverkaufsgebühren. Sie sollen dann bei 0,30 Euro liegen – ausgenommen sind die Kategorien “Bier, Wein, Spirituosen“, “Bücher, Musik, Videos und DVDs“, “Lebensmittel und Feinkost“, “Software“, “Videospiele“ und “Videospielkonsolen“.
Im Gegenzug senkt Amazon die prozentuale Verkaufsgebühr in vielen Kategorien: Bei Babyprodukten bis zehn Euro fällt dann beispielsweise eine Verkaufsgebühr von acht Prozent an (bislang 15 Prozent).
Eurowings streicht kostenlose Verpflegung
Die Lufthansa-Tochter Eurowings streicht bei Buchungen von Kurz- oder Mittelstreckenflügen ab dem 4. Juni die kostenlose Verpflegung sowie die Getränke. Bislang konnten Passagiere mit einem Smart-Tarif-Ticket auf diesen Service zurückgreifen.
Wer einen Basic-Tarif gebucht hatte, ging bereits leer aus. Wer den Smart Tarif bucht, kann allerdings sein Handgepäck im Flieger verstauen. Dieses sogenannte Priority Boarding gibt es im Basistarif nicht.
Wer also künftig an Bord essen oder trinken möchte, muss zahlen. In den Flugzeugen von Eurowings kostet z.B. ein Wasser drei Euro.