progres.NRW: Jetzt wieder Fördermittel beantragen
Mit dem Programm progres.nrw-Markteinführung unterstützt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Förderungen gibt es beispielsweise für den Einbau von Solar-Kollektoren, die bei der Bereitung von Warmwasser helfen, die Installation von Batterien, die den Strom einer neuen Photovoltaik-Anlage speichern können oder auch für den Bau eines Passivhauses.
Die steigenden Antragszahlen zeigen, dass die Förderung gut angenommen wird: Die Anzahl der bewilligten Zuwendungs-Bescheide ist von etwas über 7000 im Jahr 2017 auf über 8000 im Jahr 2018 angestiegen. Im vergangenen Jahr wurden knapp 18 Mio. Euro Fördergelder ausgeschüttet, mehr als 5 Millionen Euro allein für die Installation von Batteriespeichern. Weitere Schwerpunkte waren die oberflächennahe Geothermie und die Installation von Wohnungs-Lüftungs-Anlagen mit Wärmerückgewinnung.
Für das Jahr 2019 können ab sofort Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Die Bezirksregierung ist landesweiter Ansprechpartner für das Förderprogramm. Die Anträge müssen nicht mehr in Papierform bearbeitet werden, sondern können direkt online ausgefüllt und übermittelt werden.
Förderprogramm zur Elektromobilität ausgebaut
Seit Anfang Februar 2019 baut das Land NRW außerdem sein Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ aus. Bereits in der ersten Woche erreichten die Bezirksregierung Arnsberg, die für ganz NRW die Förderanträge bearbeitet und bewilligt, rund 400 Förderanträge.
Nordrhein-westfälische Unternehmen erhalten im Rahmen des Programms „Emissionsarme Mobilität“ ab 4. Februar 2019 vom Land
- 4.000 Euro beim Kauf eines Elektro-Pkw – zusätzlich zur Umweltprämie des Bundes in gleicher Höhe;
- 8.000 Euro beim Kauf von E-Nutzfahrzeugen von 2,3 bis 7,5 Tonnen. Käufer eines E-Transporters bis 4,25 Tonnen können zusammen mit dem Umweltbonus des Bundes sogar Fördergelder in Höhe von 12.000 Euro beantragen.
Diese Unterstützung richtet sich an Unternehmen sowie gewerbliche Nutzer und gilt neben dem Kauf auch für Leasing und Langzeitmiete.
Für diesen Fördergegenstand können pro Antragstellendem insgesamt Fördergelder bis zu 200.000 Euro in einem Zeitraum von drei Steuerjahren (de-minimis-Regelung der EU) in Anspruch genommen werden.
Die Zeit bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheids variiert erfahrungsgemäß je nach Frequenz der Anträge und kann bis zu acht Wochen betragen.