Neuregelung: Steuersenkungen für Elektro-Dienstwagen
Mit der Zustimmung des Bundesrats am vergangenen Freitag ist der Weg frei für die steuerliche Begünstigung von Elektro-Dienstwagen.
Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Dienstwagen privat nutzt, unabhängig von der Antriebsart monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises als so genannten geldwerten Vorteil versteuern. Hinzu kommen 0,03 Prozent für jeden Kilometer des Arbeitswegs.
Diese Steuerbelastung wird für Neuwagen mit Steckdosenanschluss jetzt deutlich reduziert: Bei Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden, gilt als steuerliche Bemessungsgrundlage nur noch die Hälfte des Bruttolistenpreises.
Hersteller wie beispielsweise Kia begrüßen die steuerliche Begünstigung von Elektro-Dienstwagen. Dadurch können von den Fuhrparks ein wichtiger Impuls für die ökologisch orientierte Erneuerung des Fahrzeugbestands in Deutschland ausgehen, sagt Steffen Cost, Geschäftsführer von Kia Motors Deutschland. "Die Umstellung auf Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge reduziert nicht nur die Emissionen, sondern gibt Unternehmen und Nutzern auch das positive Image der technologischen Vorreiterschaft."
Die Unternehmen würden darüber hinaus vom Umweltbonus für Fahrzeuge mit Elektroantrieb profitieren. Sie betrüge laut Kia bei Plug-in-Hybriden 3.000 Euro netto (entsprechend 3.285 Euro brutto, inkl. 19% MwSt auf den Hersteller-Anteil von 1.500 Euro). Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten seien die indirekten Kosteneffekte ein weiterer Pluspunkt umweltfreundlicher Fahrzeuge, so Cost. "Durch den verstärkten Einsatz von Elektro- und Plug-in-Hybridmodellen sinken auch die Kfz-Steuerausgaben, was sich wiederum positiv auf die Kostenstruktur der Flottenbetreiber auswirkt."